Auf Grund der Beschwerde und des angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirkung vom 1. September 1994 wurde er von seiner bisherigen Dienststelle in Amstetten zum Korpskommando III in Baden versetzt. Er übersiedelte am 31. Oktober 1994 zunächst allein nach Neunkirchen und führte dort einen zweiten Haushalt. Den aus diesem Teilumzug g... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §32 Abs2;RGV 1955 §32 Abs3;RGV 1955 §36 Abs2;
Rechtssatz: In § 32 Abs 2 RGV und § 32 Abs 3 RGV wurden - wenn auch aufeinander bezogene - selbständige Ansprüche der Umzugsvergütung geschaffen. § 32 Abs 3 erster Satz RGV bringt durch das Wort "vorerst" lediglich die zeitliche Abfolge selbständiger Ansprüche zum Ausdruck. § 36 Abs 2 RGV kommt daher für jeden der bei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel "Ministerialrat (Gesandter)" in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten; von 1988 bis 1992 war der Beschwerdeführer an der Österreichischen Botschaft X eingesetzt. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 5. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer in die Zentrale einberufen und aufgeforder... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §32 Abs2 litc;RGV 1955 §32 Abs2 litd;RGV 1955 §35e Abs1;RGV 1955 §36 Abs1;
Rechtssatz: Als Monat der Übersiedlung iSd § 35e Abs 1 RGV ist der Monat der Übersiedlung der Familie des Beamten und nicht der - aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen - späteren Übersiedlung des Beamten dem Anspruch zugrunde zu legen. European Case Law Identifi... mehr lesen...