Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 RGV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 65

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/25 94/12/0291

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment n1 in K. In der Zeit vom 5. bis 26. April 1994 war er dem Landwehrstammregiment 42 in Linz zur Dienstverrichtung in der Kaserne Ebelsberg dienstzugeteilt. Dienstbeginn war für den Beschwerdeführer von Montag bis Freitag 7,30 Uhr, Dienstende von Montag bis Freitag 15,45 Uhr. Der Beschwerdeführer behielt in diesem Zeitraum seinen Woh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0291

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art7 Abs1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3;StGG Art2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/12/0292 E 22. Februar 1995
Rechtssatz: Da als Abwesenheit vom Wohnort nach § 22 Abs 3 letzter Satz RGV die Zeit zwischen der fahrplanmäßigen Abfahrt des Massenbeförderungsmittels... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/28 94/12/0233

Auf Grund des angefochtenen Bescheides und des Beschwerdevorbringens geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bezirksgendarmeriekommando X. Seit 7. Jänner 1992 ist er dem Gendarmerieeinsatzkommando in Y dienstzugeteilt. Vom 3. bis 9. März 1994 befand er sich im Krankenstand und hielt sich zum Zweck der häuslichen Pflege in seiner Wohnung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.1994

RS Vwgh 1994/9/28 94/12/0233

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs1;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Zuteilungsgebühr nach § 22 Abs 1 RGV hat nicht die Nächtigung im Zuteilungsort zur Voraussetzung (Hinweis: E 25.2.1960, 1184/58, VwSlg 5235 A/1960). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994120233.X01 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1994

RS Vwgh 1994/9/28 94/12/0233

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs1;
Rechtssatz: Kommt es durch krankheitsbedingte Rückkehr an den Wohnort eines Beamten zu einer Unterbrechung eines - an sich durchgehend zu sehenden - Gebührenanspruches nach § 22 Abs 1 RGV, und ist der Beamte daran anschließend nicht zum Aufenthalt im Dienstzuteilungsort verpflichtet, so kommt ein Anspruch auf Zuteilungsgebühr vor dem Wiedereintreffen am... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1994

RS Vwgh 1994/9/28 94/12/0233

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs1;
Rechtssatz: Versieht ein Beamter während der Dienstzuteilung Turnusdienst (24 Stunden Dienst, 48 Stunden dienstfrei), wobei er nicht verpflichtet ist, die dienstfreie Zeit im Zuteilungsort zu verbringen, so gebührt ihm für die gesamte Dauer der Zuteilung (dh von der Ankunft im Zuteilungsort bis zur Abreise vom Zuteilungsort nach Beendigung der Dienstzut... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/18 93/12/0268

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Er war zur Absolvierung des zweiten Lehrganges der Europaakademie für die Zeit vom 7. September bis 18. Dezember 1992 der Verwaltungsakademie des Bundes dienstzugeteilt. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1992 ersuchte der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 2 Abs. 3 und 22 RGV um Erstattung der Zuteilungsg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0268

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/12/0135 1 (hier: lege non distinguente für § 73 RGV) Stammrechtssatz Für den Zuteilungsort ist allein die Ortsgemeinde maßgebend, in der die Dienststelle liegt, der der Beamte zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen ist (Hinweis E 15.12.1982, 3479/80). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

TE VwGH Erkenntnis 1994/01/19 94/12/0143

Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; auf Grund eines Befehles des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten wurde er mit Wirksamkeit vom 4. Juli 1990 (von seiner bisherigen Dienststelle GP L) den. Gendarmerieeinsatzkommando (GEK), das damals seinen Sitz in Schönau/Triesting (NÖ) hatte, dienstzugeteilt. Der Beschwerdeführer, der (zu diesem Zeitpunkt) seinen Wohnsitz in Kärnten hatte, bezog in der Folge eine Zuteilungsgebühr ... mehr lesen...

Entscheidung | VwGH Erkenntnis | 19.01.1994

RS VwGH Erkenntnis 1994/01/19 94/12/0143

Rechtssatz: Durch die nachträgliche Verlegung des Dienstzuteilungsortes in den Wohnort ist im Hinblick auf den § 1 Abs 1 und auch § 22 Abs 5 RGV zu entnehmenden Gedanken, daß nur der Mehraufwand, der durch die Dienstzuteilung verursacht wird, durch die Zulage nach § 22 RGV ersetzt werden soll, der Anspruch auf Zuteilungsgebühr erloschen. Ebenso begründet ein solcher Mehraufwand, der keine Folge der Dienstzuteilung ist, sondern ausschließlich darauf gestützt wird, daß der Wohnort aus (und s... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 19.01.1994

RS VwGH Erkenntnis 1994/01/19 94/12/0143

Rechtssatz: Der dienstrechtliche und reisegebührenrechtliche Begriff der Dienstzuteilung bzw Versetzung decken sich nicht. Eine vorübergehende Dienstleistung iSd § 2 Abs 3 RGV muß zumindestens nach dem Wortlaut der Anordnung oder nach den Umständen des jeweiligen Falles erkennbar sein. Liegt eine Versetzung iSd § 2 Abs 4 RGV vor (hiebei könnte die lange Dauer der "Dienstzuteilung" eine Rolle spielen), kommt nur § 34 RGV in Betracht. Im RIS seit 22.02.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 19.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/18 91/12/0067

Der Beschwerdeführer steht als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten X. Im Zuge der Grundausbildung war der Beschwerdeführer in der Zeit vom 13. Juni bis 14. September 1990 zur praktischen Verwendung und Schulung am Arbeitsplatz dem Gendarmerieposten S zugeteilt. Dafür beanspruchte er die Zuteilungsgebühr gemäß § 22 RGV. Da keine Auszahlung erfolgte, brachte er am 6. November 1990 einen Antrag auf bescheid... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0067

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GrundausbildungsV Wachebeamte BMI 1978;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §42;
Rechtssatz: § 42 RGV kann nicht so verstanden werden, daß die praktische Schulung eines Gendarmeriebeamten im Rahmen der gendarmeriefachlichen Grundausbildung an einem Gendarmerieposten den Anspruch auf Zuteilungsgebühr ausschließen würde. Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0067

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GrundausbildungsV Wachebeamte BMI 1978;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §22 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Als Dienstzuteilung im Sinne des § 2 Abs 3 RGV ist auch die Teilnahme an amtlichen Lehrkursen oder eine solche zum Zwecke der Ausbildung zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0067

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GrundausbildungsV Wachebeamte BMI 1978;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §41;RGV 1955 §42;
Rechtssatz: Wäre es Absicht des Gesetzgebers, die Einschränkung der Anspruchsberechtigung von Gendarmeriebeamten auf Reisegebühren während der gendarmeriefachlichen Grundausbildung auch bei einer Zuteilung zu Gendarmerieposten auszuschließen, so hätte dies d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0067

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GrundausbildungsV Wachebeamte BMI 1978;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §42;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 42 RGV macht deutlich den Ausschluß von Gebührenansprüchen von der Teilnahme an der gendarmeriefachlichen Grundausbildung in Gendarmerieschulen oder bei Landesgendarmeriekommanden abhängig. Hätte der Gesetzgeber die Teilnahme an der genda... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0067

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/01 Sicherheitsrecht63/05 Reisegebührenvorschrift63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: GendarmerieG 1918 §1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §42;VwRallg;
Rechtssatz: Die Gendarmerie ist ein Wachkörper, der hierarchisch in der Weise gegliedert ist, daß dem Gendarmeriezentralkommando (im Rahmen der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit) die Land... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/18 90/12/0249

Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt Z. Der Beschwerdeführer nahm in der Zeit vom 13. bis 24. November 1989 an einem Fortbildungslehrgang für Mitarbeiter der Veranlagungsabteilung Graz mit einer täglichen Kurszeit von 07.30 bis 15.00 Uhr teil. Zum Ersatz des Mehraufwandes, der ihm durch die Kursteilnahme entstanden ist, beanspruchte er Zuteilungsgebühren gemäß § 22 Abs. 1 RGV 1955. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/12/0249

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/12/0251 1 Stammrechtssatz Aus dem E des VwGH vom 2.10.1958, 1039/58 darf keine allgemeine Verpflichtung des Beamten abgeleitet werden, einen rascheren Zug auch dann zu wählen, wenn die frühere Abfahrtszeit zu Lasten der Freizeit des Beamten geht und nicht in dienstl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/17 90/12/0251

Der Erstbeschwerdeführer steht als Kontrollor, der Zweitbeschwerdeführer als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Finanzamt X. Die Beschwerdeführer haben an Fortbildungslehrgängen für Mitarbeiter der Veranlagungsabteilung Graz mit jeweiliger Kurszeit von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr teilgenommen. Sie beanspruchten zum Ersatz jenes Mehraufwandes, der ihnen durch die Kursteilnahme entstanden ist, Zuteilungsgebühren gemäß § 22 A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1990

RS Vwgh 1990/12/17 90/12/0251

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/12/0252
Rechtssatz: Aus dem E des VwGH vom 2.10.1958, 1039/58 darf keine allgemeine Verpflichtung des Beamten abgeleitet werden, einen rascheren Zug auch dann zu wählen, wenn die frühere Abfahrtszeit zu Lasten der Freiz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 89/12/0150

Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund im Planstellenbereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Vom 27. April bis vorerst 31. Dezember 1987, schließlich verlängert bis zum 31. Juli 1988 war der Beschwerdeführer von seiner Stammdienststelle, dem Finanzamt X, dem Finanzamt für den n. , m. und p. Bezirk in Wien dienstzugeteilt. Mit 5. Juni 1987 verlegte der Beschwerdeführer sein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 86/12/0294

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war (im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides) das Bundesministerium für Bauten und Technik (nunmehr Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten). Am 1. September 1978 wurde der Beschwerdeführer zum Leiter der Strombauleitung X bestellt. Zu diesem Zeitpunkt wohnte er in der elterlichen Wohnung in Wien 3. Am 22. Jänner 1979 übernahm der Beschwerdeführer ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 89/12/0231

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Stammdienststelle ist der Gendarmerieposten X. Vom 1. März 1983 bis 30. September 1988 war der Beschwerdeführer der belangten Behörde dienstzugeteilt. Mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1988 wurde er von seiner Stammdienststelle zur Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in Wien dienstzugeteilt. Mit Schreiben vom 14. November 1988 meldete d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/09/27 86/12/0294

Rechtssatz: Wohnort eines Beamten ist die Ortsgemeinde, in der er eine Wohnung innehat und diese in Erfüllung seines Wohnbedürfnisses auch tatsächlich benützt. Unter einer Wohnung sind nach herrschender Rechtsansicht Räumlichkeiten zu verstehen, die so beschaffen sind, daß sie nach Größe und Ausstattung dem Inhaber ein seinen persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten. Da eine Person mehrere Wohnungen innehaben und auch tatsächlich benützen kann, sind rechtlich auch gleichzeitig... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 89/12/0231

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art18 Abs1;B-VG Art7 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Aus einem allfälligen früheren Fehlverhalten der Beh kann grundsätzlich kein Recht abgeleitet werden (Hinweis E VfGH 12.6.1981, B 72/79, VfSlg 9110/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 89/12/0231

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 86/12/0294 1 Stammrechtssatz Wohnort eines Beamten ist die Ortsgemeinde, in der er eine Wohnung innehat und diese in Erfüllung seines Wohnbedürfnisses auch tatsächlich benützt. Unter einer Wohnung sind nach herrschender Rechtsansicht Räumlichkeiten zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/21 89/12/0176

Der Beschwerdeführer steht als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt X. Sein Wohnort ist gleichfalls X. In den Zeiträumen vom 22. August bis 16. September und vom 17. bis 28. Oktober 1988 nahm der Beschwerdeführer auf Grund einer Dienstzuteilung am 19. Einführungslehrgang EDV-Basic im Bildungszentrum der Finanzverwaltung in Wien 3, Schnirchgasse 9a, teil. Mit Bescheid vom 3. Jänner 1989 stellte die Finanzlandes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0176

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Wird die mit dem Massenbeförderungsmittel am Wohnort des Beamten an der seiner Wohnung am nächsten gelegenen Bushaltestelle angetretene Reisebewegung nach Überschreiten der Grenze des Zuteilungsortes nicht an der zunächst gelegenen Haltestelle unterbrochen, sondern bis zu der dem Ort der Zuteilung näher gelegene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/19 89/12/0135

Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Finanzamt X; er wohnt in Enzersfeld. Im Rahmen der dienstlichen Ausbildung wurde der Beschwerdeführer in der Zeit vom 8. bis 19. Feber 1988 dem Finanzamt für Verbrauchssteuern und Monopole und vom 22. Feber bis 24. Juni 1988 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, beide Dienststellen in Wien... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1990

Entscheidungen 31-60 von 65

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