Entscheidungen zu § 40a UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2017/9/26 4Ob64/17s

Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

RS OGH 2005/4/5 4Ob35/05h, 4Ob198/06f, 8ObA86/12y

Norm: UrhG §2 Z1UrhG §40a
Rechtssatz: Geschützt wird dabei nicht ein durch ihre Anwendung erzieltes Arbeitsergebnis, sondern die durch die Kombination vieler Programmschritte erreichte und damit individuell geprägte Problemlösung. Voraussetzung für ihren Schutz ist, dass sie eine gewisse Komplexität aufweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 35/05h Entscheidungstext OGH 05.04.2005 4 Ob 35/05... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.2005

TE OGH 2005/4/5 4Ob35/05h

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Entscheidung | OGH | 05.04.2005

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