Norm: UVG §7 Abs1 Z1UVG §8UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Wird ohne Titeländerung aus dem Grund des § 7 Abs 1 Z 1 UVG die Bevorschussung reduziert, sind nach einem sogenannten späteren "Angleichungsantrag" die Vorschüsse analog § 19 Abs 2 UVG rückwirkend zu erhöhen. Entscheidungstexte 3 Ob 27/97k Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 27/97k ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vereinbarung gemäß § 214 Abs 2 ABGB vom 7.1.1994 hat sich der Vater des Minderjährigen, Gerald N*****, ua verpflichtet, ab 1.11.1993 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes einen Unterhaltsbeitrag von monatlich S 4.000 zu zahlen. Mit Beschluß vom 31.3.1994 (ON 43) wurden die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüsse gemäß § 19 Abs 2 UVG ab 1.11.1993 auf monatlich S 4.000 erhöht. Der Unterhaltssachwalter teilte am 10.2.1995 mit, daß der Vater seit 14.10.1994 A... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1UVG §8UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Wird ohne Titeländerung aus dem Grund des § 7 Abs 1 Z 1 UVG die Bevorschussung reduziert, sind nach einem sogenannten späteren "Angleichungsantrag" die Vorschüsse analog § 19 Abs 2 UVG rückwirkend zu erhöhen. Entscheidungstexte 3 Ob 27/97k Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 27/97k ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 26.Juni 1995 verpflichtete das Erstgericht die Kindesmutter, den Kindern ab 19.November 1994 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur jeweiligen Volljährigkeit der Kinder, einen Unterhaltsbetrag in der Höhe des jeweiligen Familienzuschlags zu bezahlen. Am 26.Jänner 1996 beantragte der zuständige Jugendwohlfahrtsträger, den Kindern ab dem 1.Jänner 1996 einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von je S 678,- zu gewähren. Die Mutter beziehe Wochengeld; ... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Allein die Tatsachen, daß die in einem vollstreckbaren Vergleich festgesetzte Unterhaltspflicht den monatlichen Regelbedarf eines Minderjährigen übersteigt (hier: Regelbedarf eintausendneunhundert Schilling, verglichener Betrag zweitausendzweihundert Schilling), kein Drittschuldner im Inland, aber auch kein Vermögen des Unterhaltsschuldners bekannt ist, dessen Verwertung einen die laufenden Unterhaltsbeiträge de... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Allein die Tatsachen, daß die in einem vollstreckbaren Vergleich festgesetzte Unterhaltspflicht den monatlichen Regelbedarf eines Minderjährigen übersteigt (hier: Regelbedarf eintausendneunhundert Schilling, verglichener Betrag zweitausendzweihundert Schilling), kein Drittschuldner im Inland, aber auch kein Vermögen des Unterhaltsschuldners bekannt ist, dessen Verwertung einen die laufenden Unterhaltsbeiträge de... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BcMuttSchG §4aMuttSchG §5UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für den Zeitraum der Beschäftigungsverbote nach der Geburt des Kindes (§§ 4 a, 5 MSchG) kann der Anspannungsgrundsatz zwar nicht deshalb Anwendung finden, weil die Mutter einer Beschäftigung nicht nachging, wohl aber im Hinblick darauf, daß sie Anspruch auf Fortbezug des Arbeitsentgeltes hätte, wenn sie davor - ihrer Pflicht entsprechend - einer Arbeit nachgegangen wäre. Unterl... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BcMuttSchG §4aMuttSchG §5UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für den Zeitraum der Beschäftigungsverbote nach der Geburt des Kindes (§§ 4 a, 5 MSchG) kann der Anspannungsgrundsatz zwar nicht deshalb Anwendung finden, weil die Mutter einer Beschäftigung nicht nachging, wohl aber im Hinblick darauf, daß sie Anspruch auf Fortbezug des Arbeitsentgeltes hätte, wenn sie davor - ihrer Pflicht entsprechend - einer Arbeit nachgegangen wäre. Unterl... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 AeABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1 AeABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs3 AeASVG §293KBGG §42UVG §7 Abs1UVG §20 Abs1 Z4 litb
Rechtssatz: Soweit die Unterhaltsbedürfnisse einer Person infolge einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung von einem Dritten gedeckt werden, bestehen keine Unterhaltsansprüche gegen einen nach Privatrecht Unterhaltspflichtigen, weil kein Anspruch auf Doppelversorgung besteht. Deshalb werden auch ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §7 Abs1 Z1UVG §11 Abs2
Rechtssatz: Ob die Voraussetzungen des § 4 Z 1 UVG gegeben sind, hat zwar gemäß § 11 Abs 2 UVG der Vorschusswerber bloß glaubhaft zu machen. Das Gericht hat aber auch ohne ausdrücklichen Antrag auf Grund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht tätig zu werden und zur Klarstellung dieser Voraussetzungen ua auch Exekutionsakten beizuschaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §7 Abs1 Z1UVG §11 Abs2
Rechtssatz: Ob die Voraussetzungen des § 4 Z 1 UVG gegeben sind, hat zwar gemäß § 11 Abs 2 UVG der Vorschusswerber bloß glaubhaft zu machen. Das Gericht hat aber auch ohne ausdrücklichen Antrag auf Grund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht tätig zu werden und zur Klarstellung dieser Voraussetzungen ua auch Exekutionsakten beizuschaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Bezug von Sozialhilfe nach dem Krnt SHG ist für sich allein nicht geeignet, Bedenken im Sinne § 7 Abs1 Z1 UVG zu erwecken. Entscheidungstexte 2 Ob 555/94 Entscheidungstext OGH 25.08.1994 2 Ob 555/94 4 Ob 2068/96p Entscheidungstext OGH 30.04.1996 4 Ob 2068/96p Beisatz: Hier: Wiener Sozialhilfe. (... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Bezug von Sozialhilfe nach dem Krnt SHG ist für sich allein nicht geeignet, Bedenken im Sinne § 7 Abs1 Z1 UVG zu erwecken. Entscheidungstexte 2 Ob 555/94 Entscheidungstext OGH 25.08.1994 2 Ob 555/94 4 Ob 2068/96p Entscheidungstext OGH 30.04.1996 4 Ob 2068/96p Beisatz: Hier: Wiener Sozialhilfe. (... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbUVG §7 Abs1UVG §20 Abs1 Z4 litb
Rechtssatz: Sozialhilfe ist ebenso wie Notstandshilfe und Ausgleichszulage als Einkommen zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 550/94 Entscheidungstext OGH 03.05.1994 1 Ob 550/94 3 Ob 160/94 Entscheidungstext OGH 21.09.1994 3 Ob 160/94 Auch ... mehr lesen...