Begründung: Die Mutter ist seit 1. 1. 1998 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.650 je Kind verpflichtet (ON 23). Sie hatte sich mit der Zahlung dieses Betrags einverstanden erklärt und die Ausführungen des Unterhaltssachwalters in dessen Unterhaltsfestsetzungsantrag (ON 18) "zur Kenntnis genommen" (ON 22). Demnach erfolgte die Unterhaltsbemessung unter Anwendung des Anspannungsgrundsatzes, weil der Unterhaltssachwalter vorgebracht hatte, die Mutter könnte unter Einsatz... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §140 BaKO §1KO §5UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Unterhaltsbemessung kommt es auf die Einbringlichkeit nicht an. Die konkursrechtlichen Maßnahmen haben auf die Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seinem Kind keinen Einfluss. Entscheidungstexte 7 Ob 330/99a Entscheidungstext OGH 16.02.2000 7 Ob 330/99a ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 16 Abs 4 AußStrG idF WGN 1997 iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in der Fassung WGN 1997 in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §140 BaKO §1KO §5UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Unterhaltsbemessung kommt es auf die Einbringlichkeit nicht an. Die konkursrechtlichen Maßnahmen haben auf die Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seinem Kind keinen Einfluss. Entscheidungstexte 7 Ob 330/99a Entscheidungstext OGH 16.02.2000 7 Ob 330/99a ... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Übersteigt der (bisherige) Unterhaltstitel die - objektiv gesehen - für eine bescheidene Lebensführung erforderlichen Mittel, liegt es im Allgemeinen nahe und bestehen im Normalfall begründete Bedenken im Sinn des § 7 Abs 1 Z 1 UVG, dass die Unterhaltspflicht nach Konkurseröffnung nicht mehr in voller Höhe des vor der Insolvenz geschaffenen Exekutionstitels besteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Richtsatz für den pensionsberechtigten Halbwaisen kann als Maßstab für eine unter den Durchschnittswerten des Regelbedarfs liegende bescheidene Lebensführung herangezogen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 277/99z Entscheidungstext OGH 25.11.1999 6 Ob 277/99z 1 Ob 191/01x Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: In einem am 18. 10. 1995 abgeschlossenen Unterhaltsvergleich verpflichtete sich der Vater der Minderjährigen zu einem monatlichen Unterhalt von 3.000 S ab 1. 7. 1995. Er war damals als Angestellter im Betrieb seiner Mutter beschäftigt und hatte ein monatliches Nettoeinkommen von rund 16.300 S ohne Sonderzahlungen. Der Sachwalter beantragt die Gewährung monatlicher Unterhaltsvorschüsse von 3.000 S nach §§ 3, 4 Z 1 UVG. Die Führung einer Exekution erscheine aussicht... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Übersteigt der (bisherige) Unterhaltstitel die - objektiv gesehen - für eine bescheidene Lebensführung erforderlichen Mittel, liegt es im Allgemeinen nahe und bestehen im Normalfall begründete Bedenken im Sinn des § 7 Abs 1 Z 1 UVG, dass die Unterhaltspflicht nach Konkurseröffnung nicht mehr in voller Höhe des vor der Insolvenz geschaffenen Exekutionstitels besteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Richtsatz für den pensionsberechtigten Halbwaisen kann als Maßstab für eine unter den Durchschnittswerten des Regelbedarfs liegende bescheidene Lebensführung herangezogen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 277/99z Entscheidungstext OGH 25.11.1999 6 Ob 277/99z 1 Ob 191/01x Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaUVG §7 Abs1
Rechtssatz: Die Berechnungsgrundsätze bei Unterhaltsansprüchen gelten gleichermaßen auch in einem Verfahren über Unterhaltsvorschüsse. Entscheidungstexte 4 Ob 229/99a Entscheidungstext OGH 14.09.1999 4 Ob 229/99a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112510 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde am 7. 7. 1994 gemäß § 55a EheG geschieden. Im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich verpflichtete sich der damals als Rechtsanwalt tätige Vater, seiner geschiedenen Gattin monatlich 35.000 S und für die der Obsorge der Mutter zugewiesenen Minderjährigen ab 1. 7. 1994 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 7.500 S pro Kind zu zahlen. Mit Erklärung vom 2. 9. 1996 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Wien legt... mehr lesen...
Begründung: Der mj Gregory M***** ist das außereheliche Kind der Gabriela D***** und des Wolfgang H*****. Er befindet sich in Obsorge der Mutter. Mit Urteil vom 18. 9. 1995 verpflichtete das Erstgericht den Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages für den Minderjährigen von S 2.400,-- ab 10. 6. 1989. Diesem Unterhaltstitel entsprechend wurde dem Minderjährigen mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25. 11. 1996 ein Unterhaltsvorschuß von monatlich S 2.400,-- für die... mehr lesen...
Begründung: Die mj Laryssa, geboren ***** 1986, und die mj Lydia, geboren ***** 1987, sind eheliche Kinder von Evelyne und Paul K*****, deren Ehe mit Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 12. 9. 1996 geschieden wurde. Die Obsorge für die beiden Kinder kommt der Mutter zu. Der Vater ist seit 1. 9. 1995 zu monatlichen Unterhaltsbeträgen von jeweils 2.000 S für die beiden Kinder verpflichtet. Am 2. 9. 1997 beantragten die beiden Kinder, die Unterhaltsbeträge des Vaters ab 1. 1... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14. Februar 1997 iVm dem Beschluß vom 20. Februar 1997 wurden dem Minderjährigen gemäß den §§ 3, 4 Z 1 UVG bis 31. Juli 1999 monatliche Unterhaltsvorschüsse von 1.100 S gewährt. Mit Beschluß vom 14. Februar 1997 in Verbindung mit dem Beschluß vom 20. Februar 1997 wurden dem Minderjährigen gemäß den Paragraphen 3,, 4 Ziffer eins, UVG bis 31. Juli 1999 monatliche Unterhaltsvorschüsse von 1.100 S gewährt. Da der Minderjährige vom 29. Mai 1998 bis voraus... mehr lesen...
Begründung: Nach der Ehescheidung ihrer Eltern verblieb die am 15. 9. 1981 geborene Eveline L***** zunächst in Obsorge der Mutter. Der Vater war zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 4.000 S für Eveline verpflichtet. Diese lebt seit Jänner 1998 bei der mütterlichen Großmutter. Mit Beschluß vom 28. 2. 1998 entzog das Erstgericht der Mutter die Obsorge in den Teilbereichen Pflege und Erziehung und übertrug sie der mütterlichen Großmutter. Eveline bezog im ersten Lehr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG idF WGN 1997 iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der ... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 4. 1996 beantragte die mj. Alexandra die Unterhaltspflicht des Vaters für das am 25. 5. 1982 geborene Kind von zuletzt S 2.750 monatlich ab 1. 4. 1996 auf S 4.000 monatlich zu erhöhen. Der Vater wendete ein, er habe selbständig eine Baufirma betrieben, welche im Februar 1995 in Konkurs gegangen sei. Seither habe er keinen Arbeitsplatz finden können, weshalb er zu erhöhten Unterhaltsleistungen nicht in der Lage sei. Am 15. 1. 1997 beantragte sie weiters, den ... mehr lesen...
Norm: UVG §6 Abs1UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Im Fall des § 7 Abs 1 Z 1 UVG ist es nicht maßgeblich, ob das Eigeneinkommen den Richtsatz nach § 6 Abs 1 UVG erreicht. Das Eigeneinkommen ist auch nicht von der Titelhöhe abzuziehen. Vielmehr ist zu prüfen, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe die im Exekutionstitel festgesetzte Unterhaltsverpflichtung unter Berücksichtigung des Eigeneinkommens noch fortbesteht, weil die Eigeneinkünfte zu einer Ver... mehr lesen...
Begründung: Nach der einvernehmlichen Scheidung der Ehe ihrer Eltern am 24.September 1992 kam die am 25.September 1982 geborene Minderjährige in die Obsorge ihrer Mutter. Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Vater zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von 3.700 S ab 1.Oktober 1992. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vaters gewährte das Erstgericht der Minderjährigen mit Beschluß vom 9.August 1995 monatliche Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z ... mehr lesen...
Norm: UVG §6 Abs1UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Im Fall des § 7 Abs 1 Z 1 UVG ist es nicht maßgeblich, ob das Eigeneinkommen den Richtsatz nach § 6 Abs 1 UVG erreicht. Das Eigeneinkommen ist auch nicht von der Titelhöhe abzuziehen. Vielmehr ist zu prüfen, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe die im Exekutionstitel festgesetzte Unterhaltsverpflichtung unter Berücksichtigung des Eigeneinkommens noch fortbesteht, weil die Eigeneinkünfte zu einer Ver... mehr lesen...
Begründung: Der uneheliche Vater hat sich mit Vereinbarung vom 12.6.1997 (ON 17) verpflichtet, seinen Kindern Victor und Laura ab 1.2.1997 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von je S 2.750.- zu zahlen. Dieser Unterhaltsverpflichtung lag zugrunde, daß der Vater als Geschäftsführer ein durchschnittliches Einkommen von S 25.000.- brutto erzielte; er ist nach seinen eigenen Angaben österreichischer Staatsbürger, kaufmännischer Angestellter, gesund und voll arbeitsfähig und mit dre... mehr lesen...
Begründung: Der Vater Haydar S***** hat sich zuletzt in dem mit dem Unterhaltssachwalter geschlossenen Vergleich vom 28.3.1995 zu monatlichen Unterhaltsleistungen für seine Tochter Jasmin Z***** von S 3.000,-- verpflichtet. Er erzielte damals nach eigenen Angaben als Lagerarbeiter S 14.943,15 monatlich netto. Die Unterhaltsbeiträge werden seit Jahren bevorschußt. Zuletzt wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4.11.1994 ein Unterhaltsvorschuß in Höhe von S 2.000,-- monatlich bi... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund der Beschlüsse des Erstgerichtes vom 29.4.1996 und 22.11.1996 (ON 35 und ON 58), bestätigt mit Beschlüssen vom 13.6.1996 und 14.1.1997 (ON 44 und ON 62), zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.000,-- verpflichtet. Dieser Unterhaltsverpflichtung lag zugrunde, daß der Vater zwar infolge seines Alters, seiner mangelnden Ausbildung und seiner Behinderung als nicht vermittelbar und daher nicht "anspannbar" anzusehen ist, er aber von ausländ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen, ein am 4.11.1968 geborener jugoslawischer Staatsbürger, wurde zuletzt mit erstinstanzlichem Beschluß vom 11.6.1993 (ON 75) ab 1.10.1992 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.600,-- verpflichtet. Diesem Beschluß lagen die Antragsbehauptungen, der Vater gehe keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nach, arbeite jedoch vermutlich - wie schon früher - als Musiker und Discjockey, wobei er monatlich durchschnittlich S 20.000,-- ne... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes. Entgegen der Meinung des Rechtsmittelwerbers besteht kein Widerspruch zwischen der Rechtsansicht des Rekursgerichtes die sich auf die Entscheidungen EvBl 1991/64 = RZ 1992/4 = EFSlg 65.020 und EFSlg 67.808) stützen kann - und der Entscheidung EvBl 1993/34 = ÖA 1992, 29 = EFSlg 67.809. In dieser hat der Oberste Gerichtshof d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden; die beiden Minderjährigen befinden sich in der Obsorge der Mutter. Aufgrund eines anläßlich der Scheidung der Eltern geschlossenen Vergleichs vom 15. 12. 1995 ist der Vater verpflichtet, für die beiden Kinder monatliche Unterhaltsbeträge von je S 8.500,- zu zahlen. Nach der Aktenlage ist der Vater "Speditionskaufmann"; ob er selbständig oder unselbständig tätig ist, ist dem Akt nicht zu entnehmen. Mit Beschluß vom 19. 2. 1997 bew... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei Prüfung der Voraussetzungen des § 7 Abs 1 Z 1 UVG ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Bedenken müssen insofern eine spezielle Qualität aufweisen, als eine hohe Wahrscheinlichkeit für die materielle Unrichtigkeit der titelmäßigen Unterhaltsfestsetzung besteht. Eine "non liquet"-Situation in Bezug auf die Voraussetzungen des § 7 Abs 1 Z 1 UVG geht zu Lasten des vorschussgewährenden Bundes. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 7 Abs 1 Z 1 UVG hat das Gericht die Vorschüsse in der Titelhöhe ganz oder teilweise zu versagen, wenn begründete Bedenken bestehen, daß die im Titel festgesetzte Unterhaltspflicht (noch) besteht oder, der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht entsprechend, zu hoch festgesetzt ist. Bei Prüfung der Voraussetzungen des § 7 Abs 1 Z 1 UVG ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Bedenken müssen insofern eine spezielle ... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei Prüfung der Voraussetzungen des § 7 Abs 1 Z 1 UVG ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Bedenken müssen insofern eine spezielle Qualität aufweisen, als eine hohe Wahrscheinlichkeit für die materielle Unrichtigkeit der titelmäßigen Unterhaltsfestsetzung besteht. Eine "non liquet"-Situation in Bezug auf die Voraussetzungen des § 7 Abs 1 Z 1 UVG geht zu Lasten des vorschussgewährenden Bundes. ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen Natascha P***** und Isabella P***** leben im gemeinsamen Haushalt mit ihrem obsorgeberechtigten Vater. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 18.8.1994 (ON 92) wurde die Mutter unter Anwendung des Anspannungsgrundsatzes zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 1.750 S je Kind ab 1.8.1993 verpflichtet. Aufgrund dieses Titels wurden den Minderjährigen für die Zeit vom 1.7.1995 bis 30.6.1998 Unterhaltsvorschüsse weitergewährt (ON 116). ... mehr lesen...