Entscheidungen zu § 22 UVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

72 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 72

TE OGH 1991/4/24 3Ob535/91

Begründung: Der Vater des Pflegebefohlenen verpflichtete sich in einem am 25.4.1980 vor dem Jugendwohlfahrtsträger abgeschlossenen Vergleich, seinem Kind ab 1.5.1980 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1.200 S zu bezahlen. Die damals zuständigen Vormundschaftsgerichte gewährten dem Kind mit Beschlüssen vom 16.6.1980 und 31.8.1982 für die Zeit vom 1.5.1980 bis 31.7.1985 einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von 1.200 S. Mit den rechtskräftig gewordenen Beschlüssen vom 28.4.1981 und... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1991

RS OGH 1991/4/24 3Ob535/91

Norm: UVG §19UVG §20UVG §22UVG §23
Rechtssatz: Ein Beschluß über die Herabsetzung oder Einstellung der Vorschüsse ist auch dann zu fassen, wenn ein Anspruch auf Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse (hier: wegen Ablaufs der Frist nach § 22 Abs 3 UVG) nicht besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 535/91 Entscheidungstext OGH 24.04.1991 3 Ob 535/91 Veröff: EvBl 1991/171 S 739 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1991

RS OGH 1991/3/12 4Ob507/91, 9Ob704/91, 6Ob552/91 (6Ob553/91, 6Ob554/91), 6Ob119/05a, 10Ob61/08f

Norm: UVG §22
Rechtssatz: Subsidiäre Ersatzansprüche gegen den gesetzlichen Vertreter und diejenige Person, in deren Pflege und Erziehung sich das Kind befindet (und hilfsweise auch gegen den Unterhaltsschuldner), können auch geltend gemacht werden, wenn das Kind zum Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse nicht verpflichtet werden kann, weil diese Vorschüsse zu seinem Unterhalt verbraucht worden sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1991

TE OGH 1990/1/10 3Ob604/89

Begründung: Mit Beschluß vom 10.10.1988 entschied das Erstgericht, daß der dem Unterhaltsberechtigten, am 13.11.1973 geborenen Kind zuletzt bis 31.8.1986 gewährte Vorschuß auf den gesetzlichen Unterhalt für die Zeit vom 1.9.1986 bis 31.8.1989 weiter gewährt wird und daß die Vorschüsse an die Mutter des unterhaltsberechtigten Kindes, die dieses pflegt und erzieht, auszuzahlen sind. Am 9.1.1989 langte beim Erstgericht eine Mitteilung des Bezirksjugendamtes ein, wonach über das unter... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.01.1990

TE OGH 1989/12/21 6Ob736/89

Begründung: Das Erstgericht verpflichtete das Land Vorarlberg zur Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen in der Höhe von 22.500 S, die zu Unrecht an die Minderjährige Angelika K*** ausbezahlt worden waren. Das Rekursgericht wies den Rekurs, den die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Unterhaltssachwalterin eingebracht hatte, mit der
Begründung: zurück, rekurslegitimiert wäre das Bundesland Vorarlberg, nicht aber die Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.12.1989

TE OGH 1989/10/31 2Ob602/89

Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck beantragte als Amtsvormund für die mj. Rita L*** die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen, obwohl sich aus dem Akt der Bezirkshauptmannschaft ergab, daß sich das Kind mit seiner Mutter in Holland aufhält. Auf Grund eines Antrages des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck, das Kind, den gesetzlichen Vertreter, die Pflegeperson und den Unterhaltsschuldner nach den §§ 22 und 23 UVG zum Rückersatz der zu Unrecht gezahlten Vorschü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.10.1989

RS OGH 1989/1/10 2Ob618/88, 1Ob546/93, 10Ob21/20s

Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §9 B1UVG §15UVG §22
Rechtssatz: Dem Bezirksjugendamt kommt keine Rechtsmittellegitimation gegen den Beschluß zu, mit dem es zum Rückersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse nach § 22 Abs 1 UVG verpflichtet wurde, da die Zahlungspflicht immer nur die Gebietskörperschaft treffen kann, der das Bezirksjugendamt zuzurechnen ist. Durch die unrichtige Formulierung des Erstgerichtes wurde eine Rückersatzverpflichtung dieses Am... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1989

TE OGH 1989/1/10 2Ob618/88

Begründung: Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind Erwin D*** geboren am 26.August 1968, das Bezirksjugendamt als gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und den Unterhaltsschuldner Erwin D*** gemäß § 22 Abs 1 UVG zur Bezahlung zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse von S 3.900,-- zu verpflichten. Das Erstgericht verpflichtete den Unterhaltsschuldner und das Bezirksjugendamt für den 12.Bezirk zur ungeteilten Hand, dem Bund zu Handen des... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.01.1989

TE OGH 1986/12/16 2Ob717/86

Begründung: Mit Beschluß vom 29.1.1985 stellte das Erstgericht die der minderjährigen Maria HAT gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend mit 30.8.1984 ein. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind, den gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und hilfsweise den Unterhaltsschuldner zur Zahlung der in der Zeit vom 1.9.1984 bis 31.1.1985 zu Unrecht ausgezahlten Beträge von S 3.000,-- zu verpflichten. Auf Grund des Rekurses des Präsidenten des... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.12.1986

TE OGH 1986/6/17 2Ob577/86

Begründung: Mit Beschluß vom 29.1.1985 stellte das Erstgericht die der minderjährigen Maria HAT gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend mit 30.8.1984 ein. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind, den gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und hilfsweise den Unterhaltsschuldner zur Zahlung der in der Zeit vom 1.9.1984 bis 31.1.1985 zu Unrecht ausgezahlten Beträge von S 3.000,-- zu verpflichten. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Aufg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.06.1986

RS OGH 1986/6/12 6Ob533/86, 2Ob577/86, 2Ob602/89, 1Ob546/93, 7Ob271/03h, 10Ob21/20s

Norm: UVG §22
Rechtssatz: Im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen, wenn die Zahlungspflicht des Bundeslandes wegen Verletzung der Meldepflicht des Jugendamtes geltend gemacht wird, ist das Bundesland als Rechtsträger und Haftungspflichtiger Partei. Entscheidungstexte 6 Ob 533/86 Entscheidungstext OGH 12.06.1986 6 Ob 533/86 Veröff: SZ 59/98 = EvBl 1987/148 S 536... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1986

RS OGH 1986/6/12 6Ob533/86, 2Ob717/86, 2Ob618/88, 6Ob736/89, 1Ob546/93, 7Ob258/98m, 3Ob51/98s, 1Ob31

Norm: ABGB §264JWG §16UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die Haftung der Bezirkshauptmannschaft als Vormund oder besonderer Sachwalter trifft jene Gebietskörperschaft, der sie funktionell zuzurechnen ist, das sind das Bundesland für die Bezirkshauptmannschaft und die Statutarstadt für ihren Magistrat. Gleiches gilt auch für die Haftung auf Grund der Verletzung der Mitteilungspflicht als gesetzlicher Vertreter gemäß § 21 UVG. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1986

TE OGH 1986/6/12 6Ob533/86

Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien wurde die Vormundschaft über die minderjährigen Kinder Angelique O*** zu 7 P 135/81 und Arne O*** zu 7 P 134/81 geführt. Am 29.März 1983 beantragte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk in Wien, für die minderjährige Angelique O*** einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 500,--, auszahlbar zu Handen der Mutter Irene S***, zu gewähren. Mit Beschluß vom 21.April 1983, der dem Bezirksjugendamt am 3. Mai 1983 zugestellt wurde, übe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.06.1986

TE OGH 1985/12/18 8Ob656/85

Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den am 17.Juli 1966 geborenen Ernst N***, die ihm vom 1.August 1981 bis 31.Jänner 1982 sowie vom 1.August 1982 bis 30.September 1982 von der Republik Österreich zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse im Betrage von S 10.378,--, beginnend ab Jänner 1986 in 10 aufeinanderfolgenden Monatsraten a S 1.037,80 an jedem Ersten eines Monats bei Exekution rückzuzahlen. Das Rückersatzbegehren gegenüber der gesetzlichen Vertreterin des damals Mi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.1985

TE OGH 1985/10/10 8Ob605/85

Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den ***** 1966 geborenen E***** N*****, die ihm vom 1. August 1981 bis 31. Jänner 1982 sowie vom 1. August 1982 bis 30. September 1982 von der Republik Österreich zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse im Betrage von S 10.378,--, beginnend ab Jänner 1986 in 10 aufeinanderfolgenden Monatsraten à S 1.037,80 an jedem Ersten eines Monats bei Exekution rückzuzahlen. Das Rückersatzbegehren gegenüber der gesetzlichen Vertreterin des damals Mi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.1985

TE OGH 1985/4/25 8Ob503/85

Mit den Beschlüssen P 23/70-49 und 55 setzte das Erstgericht die Alois und Anton A gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend herab und stellten sie in der Folge ein. Diese Beschlüsse wurden vom Rekursgericht bestätigt. Mit den Beschlüssen ON 63 und 64 stellte das Erstgericht fest, daß Alois A S 4.450,-- und Anton A S 11.200,-- an Unterhaltsvorschüssen zu Unrecht bezogen hätten. Es wurde ihnen der Auftrag erteilt, den übergenuß in Teilbeträgen rückzuerstatten. Die Erhebungen hätten er... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.04.1985

RS OGH 1984/10/10 3Ob551/84, 8Ob503/85

Norm: UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde handelt fahrlässig aber noch nicht ungewöhnlich nachlässig, wenn sie nicht sofort nach jeder Erhöhung der Lehrlingsentschädigung eine neuerliche Meldung an das Gericht erstattete, wenn sie davon ausgehen konnte, daß die sehr niedrigen Unterhaltsbeträge auch noch nach Beginn der Lehrverhältnisse zusätzlich zu den Lehrlingsentschädigungen gebührten, und sie weiter annehmen konnte, daß... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1984

RS OGH 1984/6/13 3Ob548/84, 3Ob551/84, 8Ob503/85, 2Ob635/85, 9Ob1743/91, 7Ob96/00v

Norm: UVG §22
Rechtssatz: Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers sollte das Kind im Sinn der herrschenden Rechtsprechung (OGH 09.12.1931, SZ 13/262; OGH 12.08.1964 EvBl 1965/2) von der Rückzahlung zu Unrecht erhaltener Unterhaltsleistungen allerdings insofern befreit sein, als es die ausbezahlten Beträge für seinen Unterhalt verbraucht hat. Entscheidungstexte 3 Ob 548/84 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1984

RS OGH 1984/6/13 3Ob548/84, 6Ob197/08a

Norm: UVG §22
Rechtssatz: Aus dem Hinweis in den Materialien auf die Rechtsprechung, die aufbauend auf der Entscheidung JB 33 neu nicht nur für den Fall von Lohnzahlungen sondern auch für den Fall der Unterhaltsleistung einen Rückforderungsanspruch verneinte, wenn der Empfänger durch den Erhalt zum Verbrauch veranlasst wurde (SZ 13/262), ergibt sich deutlich, dass es dem Gesetzgeber im § 22 UVG nicht darauf ankam, dass sich der Verbrauch im Rah... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1984

RS OGH 1984/6/13 3Ob548/84, 8Ob503/85, 2Ob635/85, 7Ob96/00v

Norm: UVG §22
Rechtssatz: Erhält das Kind zusätzlich zu seinen eigenen Einkünften Unterhaltsbeträge (oder wie hier Vorschüsse), die an sich zu Unrecht bezahlt wurden, aber durch deren Auszahlung das Kind zum Verbrauch derselben für die laufende Lebenshaltung veranlaßt wurde, ist - Redlichkeit vorausgesetzt - die Verpflichtung zum Rückersatz nicht gegeben. Die Redlichkeit kann nicht verneint werden, wenn sich das höhere eigene Einkommen nur durc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1984

TE OGH 1984/1/26 6Ob504/84

Der am 3. 6. 1965 geborene Michael E ist das uneheliche Kind der Elfriede E. Das Kind steht in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die auch zu seiner Vormunderin bestellt ist. Gleichzeitig mit der Bestellung der Mutter zur Vormunderin bestellte das Vormundschaftsgericht das Bezirksjugendamt für den 13. und 14. Wr. Gemeindebezirk zur Einhebung des vom Vater zu leistenden Unterhaltes zum Einhebungskurator. Als Vater des Kindes ist Fedor M urteilsmäßig festgestellt. Mit dem Unterhaltserh... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.01.1984

RS OGH 1984/1/26 6Ob504/84, 2Ob521/84, 3Ob548/84

Norm: UVG §22
Rechtssatz: Subsidiär haftende Personen sind am Verfahren über den Antrag auf Ersatz durch den primär Ersatzpflichtigen nicht zu beteiligen. Die negative Voraussetzung, daß die zu Unrecht gewährten Vorschüsse vom Kind nicht hereingebracht werden können, muß daher im Verfahren über den Antrag auf Ersatz durch eine nur subsidiär haftende Person selbständig geklärt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1984

RS OGH 1984/1/26 6Ob504/84, 7Ob159/98b

Norm: UVG §22
Rechtssatz: Einer nach § 22 UVG subsidiär haftenden Person steht, soweit sie im Falle der abändernden oder aufhebenden Rechtsmittelentscheidung am Bewilligungsverfahren und im Falle der Herabsetzung oder Einstellung in dem betreffenden Verfahren keine Beteiligtenstellung genoß, im Ersatzverfahren der Einwand offen, auch bei rechtzeitiger und vollständiger Erfüllung der Mitteilungspflichten wäre bei richtiger Wertung der der Mittei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1984

RS OGH 1984/1/26 6Ob504/84, 10Ob20/12g, 10Ob1/17w, 10Ob62/17s

Norm: AußStrG §9 B1UVG §22UVG §23
Rechtssatz: In Ansehung der Entscheidungen über die Gewährung, Herabsetzung oder Einstellung von Unterhaltsvorschüssen geht das Interesse der Person, die das Kind pflegt und erzieht, mag sie auch Zahlungsempfängerin sein, über ein rein wirtschaftliches Interesse nicht hinaus. Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis im Herabsetzungs- oder Einstellungsverfahren nach dem UVG bloß wegen der möglichen subsidiär... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1984

RS OGH 1984/1/26 6Ob504/84, 2Ob521/84, 1Ob546/93, 6Ob119/05a, 10Ob61/08f

Norm: UVG §22
Rechtssatz: Der Rechtsgrund des subsidiären Ersatzanspruches nach § 22 UVG gegen die Personen, in deren Pflege und Erziehung sich das Kind während des Bezuges der rückwirkend eingestellten Vorschüsse befand, ist schadenersatzrechtlicher Natur. Entscheidungstexte 6 Ob 504/84 Entscheidungstext OGH 26.01.1984 6 Ob 504/84 Veröff: SZ 57/24 = EvBl 1984/91 S 355 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1984

TE OGH 1982/2/24 6Ob520/82

Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 6. 1975 wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk als Amtsvormund des mj. Wolfgang M enthoben. Zum Vormund des Kindes wurde die uneheliche Mutter Rosalia S bestellt. Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk gemäß § 198 ABGB zum besonderen Sachwalter bestellt. Mit Beschluß vom 2.5. 1980 wurden für die Zeit vom 1. 4. 1980 bis 31. 3. 1983 monatliche Unterhaltsvorschüsse von 1100 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.1982

RS OGH 1982/2/24 6Ob520/82, 3Ob506/84, 3Ob525/84, 3Ob551/84, 8Ob592/84, 1Ob546/93, 6Ob523/94, 7Ob258

Norm: ABGB §271UVG §9UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen besteht zwischen den Interessen der Bezirksverwaltungsbehörde und jenen des Kindes eine Kollision, welche eine Vertretung des Kindes durch die Bezirksverwaltungsbehörde ausschließt. Entscheidungstexte 6 Ob 520/82 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 6 Ob 520/82 Veröff: SZ 55/24 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1982

RS OGH 1982/2/24 6Ob520/82, 8Ob592/84, 8Ob605/85

Norm: ABGB §151 Abs1ABGB §151 Abs2ABGB §244UVG §22
Rechtssatz: Der Minderjährige kann sich im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen nicht selbst vertreten. Kann er durch den gesetzlichen Vertreter nicht vertreten werden, weil er sich in dessen Pflege und Erziehung befindet, ist ein Kollisionskurator zu bestellen. Entscheidungstexte 6 Ob 520/82 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1982

RS OGH 1982/2/24 6Ob520/82, 3Ob525/84, 2Ob607/84, 8Ob605/85, 8Ob656/85

Norm: ABGB §271ABGB §245UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die Mutter und Vormünderin kann ihr Kind, sofern sich dieses in ihrer Pflege und Erziehung befindet, im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen nicht vertreten. Entscheidungstexte 6 Ob 520/82 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 6 Ob 520/82 Veröff: SZ 55/24 3 Ob 525/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1982

RS OGH 1982/2/24 6Ob520/82, 3Ob525/84, 2Ob607/84, 8Ob605/85, 8Ob656/85

Norm: ABGB §245ABGB §271UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die Mutter und Vormünderin kann ihr Kind, sofern sich dieses in ihrer Pflege und Erziehung befindet, im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen nicht vertreten. Entscheidungstexte 6 Ob 520/82 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 6 Ob 520/82 Veröff: SZ 55/24 3 Ob 525/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1982

Entscheidungen 31-60 von 72

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