Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 EheG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2020/7/3 Ra 2020/14/0006

1        Die Revisionswerberin, eine syrische Staatsangehörige, stellte im März 2019 bei der Österreichischen Botschaft Damaskus einen Antrag auf Erteilung eines Visums nach § 26 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) iVm § 35 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Sie führte im Antrag aus, 2001 geboren zu sein. Sie strebe die Familienzusammenführung mit ihrem - ebenfalls aus Syrien stammenden und am 10. Jänner 2000 geborenen - Ehemann (im weiteren auch: Bezugsperson), dem in Österreich vom Bundesamt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2020

RS Vwgh 2020/7/3 Ra 2020/14/0006

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht20/09 Internationales Privatrecht
Norm: EheG §1 Abs1EheG §1 Abs2EheG §22 Abs1EheG §28 Abs1IPRG §6VwRallg
Rechtssatz: Zwar führt das Fehlen der Ehefähigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung seit der Novellierung des EheG mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, BGBl. I Nr. 59/2017, gemäß § 22 Abs. 1 EheG zur Nichtigkeit der Ehe (anders als nach der davor geltenden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2020

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