Entscheidungen zu § 3a UStG 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2011/9/16 16Ok6/11

Norm: GebAG §24GebAG §38UStG §3aUStG §19 Abs1
Rechtssatz: Der Bund, der im Bereich seines hoheitlichen Handelns auch steuerbare Umsätze bewirkt, gilt in Bezug auf alle an ihn erbrachten sonstigen Leistungen als Unternehmer nach § 3a Abs 5 Z 1 UStG; die Leistung eines ausländischen Sachverständigen, der im Auftrag des Gerichts ein Gutachten erstattet, wird daher im Inland erbracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.2011

RS OGH 1998/4/2 3R2/98f

Norm: ZPO §41UStG1994 §3a
Rechtssatz: Leistungen eines österreichischen Rechtsanwaltes für einen ausländischen Unternehmer unterliegen nicht der österreichischen Umsatzsteuer; diese kann daher im Rahmen des Kostenersatzes im Prozeß nicht zugesprochen werden. Entscheidungstexte 3 R 2/98f Entscheidungstext OLG Wien 02.04.1998 3 R 2/98f ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1998

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