RS OGH 1998/4/2 3R2/98f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.1998
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Norm

ZPO §41
UStG1994 §3a

Rechtssatz

Leistungen eines österreichischen Rechtsanwaltes für einen ausländischen Unternehmer unterliegen nicht der österreichischen Umsatzsteuer; diese kann daher im Rahmen des Kostenersatzes im Prozeß nicht zugesprochen werden.

Entscheidungstexte

  • 3 R 2/98f
    Entscheidungstext OLG Wien 02.04.1998 3 R 2/98f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000237

Dokumentnummer

JJR_19980402_OLG0009_00300R00002_98F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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