Entscheidungen zu § 41 Abs. 4 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 61-62 von 62

TE Pvak 2017/3/20 B 3-PVAB/17

B 3-PVAB/17 Prüfungsergebnis Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr. Josef Germ als 1. Stellvertreter der Vorsitzenden sowie Drin Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über die Beschwerde des rechtsanwaltlich vertretenen Mag. A wegen dienstrechtlicher Ermahnung durch den LSR für *** gemäß § 41 Abs. 4 PVG, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2016, entschie... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 20.03.2017

RS Pvak 2017/3/20 B 3-PVAB/17

Norm: PVG §3 Abs1PVG §41 Abs4 Schlagworte Ausschließlich PVO zur Beschwerde an die PVAB wegen Verletzung des PVG durch ein Organ des DG berechtigt; keine Berechtigung einzelner PV zur Beschwerde an die PVAB wegen Verletzung des PVG durch ein Organ des DG
Rechtssatz: Gemäß § 41 Abs. 4 PVG kann sich ein Organ der Personalvertretung bei der Aufsichtsbehörde wegen behaupteter Verletzung dieses Bundesgesetzes innerhalb des letzten Jahres durch e... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 20.03.2017

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