Gründe: Mit (unbekämpft gebliebener) Strafverfügung des Bezirksgerichtes Linz vom 9. Dezember 1998, GZ 19 U 766/98x-4, wurde Freddy D***** des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 Abs 1 StGB schuldig erkannt, der die im
Spruch: ersichtliche Tat zu Grunde lag. Mit (unbekämpft gebliebener) Strafverfügung des Bezirksgerichtes Linz vom 9. Dezember 1998, GZ 19 U 766/98x-4, wurde Freddy D***** des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkund... mehr lesen...
Norm: FSG §13 Abs1FSG §15 Abs3StGB §228 Abs1
Rechtssatz: Die Vorlage eines unter Verwendung gefälschter Urkunden erhaltenen belgischen Führerscheins, um sich gemäß § 15 Abs 3 FSG einen österreichischen Führerschein ausstellen zu lassen, stellt keine Beurkundung der Echtheit oder Gültigkeit der belgischen Lenkberechtigung dar. Entscheidungstexte 13 Os 163/99 Entscheidungstext OGH 12.... mehr lesen...