Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/6 97/20/0122

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 12. November 1996, mit dem ihm - anstelle des mit Mandatsbescheid vom 31. Juli 1995 erlassenen, vom Beschwerdeführer mit Vorstellung bekämpften Waffenverbotes - die zuletzt für sechs Faustfeuerwaffen und zwei "Pump-Guns" ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Begründend führte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 97/20/0122

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §27 Abs1;WaffG 1986 §36 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Nicht verläßlich iSd WaffG handelt eine Person, die von einem Dritten Waffen zur Verwahrung übernimmt, ohne den Grund der Verwahrung und die Modalitäten der Einfuhr näher zu hinterfragen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997200122.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

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