RS Vwgh 1997/11/6 97/20/0122

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Veröffentlicht am 06.11.1997
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §27 Abs1;
WaffG 1986 §36 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1;

Rechtssatz

Nicht verläßlich iSd WaffG handelt eine Person, die von einem Dritten Waffen zur Verwahrung übernimmt, ohne den Grund der Verwahrung und die Modalitäten der Einfuhr näher zu hinterfragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997200122.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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