Norm: EG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007 Art5 Abs1KSchG §5d
Rechtssatz: Eine E-Mail mit einem Link auf eine Internetseite mit Informationen über das Rücktrittsrecht des Verbrauchers reicht jedenfalls dann nicht als Bestätigung iSv § 5d Abs 2 KSchG (Art 5 Abs 1 FernabsatzRL) aus, wenn ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher aufgrund der Gestaltung der E-Mail und des Links nicht erkennt, dass sich die Information... mehr lesen...
Norm: KSchG §5d
Rechtssatz: § 5d KSchG soll dem Verbraucher ermöglichen, die für die Abwicklung des Vertrags und für allfällige Streitigkeiten maßgebenden Punkte dauerhaft zu dokumentieren. Sie geht daher in Bezug auf die Form der Information über § 5c KSchG (Art 4 FernabsatzRL) hinaus. Entscheidungstexte 4 Ob 18/08p Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 18/08p Veröff: SZ 2008/66... mehr lesen...
Norm: EG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007 Art5 Abs1KSchG §5d
Rechtssatz: Auch eine E-Mail ist als „dauerhafter Datenträger" im Sinn des § 5d KSchG anzusehen. Entscheidungstexte 4 Ob 18/08p Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 18/08p Bem: Ausdrücklich offen gelassen wird hier die Frage, ob es auch genügt, wenn sich die Information auf einer Internetseite befindet, die üb... mehr lesen...
Norm: EG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007 Art4 Abs2FAGG §4 Abs1KSchG §5cKSchG §5d
Rechtssatz: Die in §§ 5c und 5d KSchG geforderten Informationen müssen ganz allgemein so „erteilt" werden, dass sie vom durchschnittlich informierten und verständigen („europäischen") Verbraucher - bei gehöriger Aufmerksamkeit - vor Vertragsabschluss überhaupt wahrgenommen werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007 allgKSchG §5aKSchG §5bKSchG §5cKSchG §5dKSchG §5eKSchG §5fKSchG §5gKSchG §5hKSchG §5iKSchG §5jKSchG §31a
Rechtssatz: Die §§ 5a bis 5j und § 31a KSchG setzen die Fernabsatz-RL um, deren Ziel es ist, den besonderen Risken des Fernabsatzes zu begegnen: Der Verbraucher kann die Ware vor dem Kauf nicht in Augenschein nehmen; typischerweise fehlt eine persönliche Beratung insbesondere durch den Verk... mehr lesen...