RS OGH 2008/5/20 4Ob18/08p, 3Ob25/12s, 5Ob110/19s

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Veröffentlicht am 20.05.2008
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Norm

EG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007 Art4 Abs2
FAGG §4 Abs1
KSchG §5c
KSchG §5d

Rechtssatz

Die in §§ 5c und 5d KSchG geforderten Informationen müssen ganz allgemein so „erteilt" werden, dass sie vom durchschnittlich informierten und verständigen („europäischen") Verbraucher - bei gehöriger Aufmerksamkeit - vor Vertragsabschluss überhaupt wahrgenommen werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123552

Im RIS seit

19.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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