Entscheidungen zu § 14b GSVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2007/12/19 2006/08/0204

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des Berufungsbescheides festgestellt, dass der Beschwerdeführer "der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach § 14b Abs. 1 Z. 2 GSVG in der Zeit vom 01.01.2000 bis 31.10.2004 und nach § 14b Abs. 3 GSVG seit 01.11.2004 bis laufend" unterliege. In der Begründung: stellte die belangte Behörde den Gang des Verwaltungsverfahrens dar und gab die von ihr als maßgeblich erachtete R... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2007

RS Vwgh 2007/12/19 2006/08/0204

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §14b;
Rechtssatz: § 14b GSVG sieht ausdrücklich den Beitritt zu einer Krankenvorsorgeeinrichtung der gesetzlichen beruflichen Vertretung vor; eine private Zusatzversicherung wäre auch dann keine solche Einrichtung, wenn sie bei derselben Versicherung bestünde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:20060802... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2007

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