RS Vwgh 2007/12/19 2006/08/0204

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Veröffentlicht am 19.12.2007
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §14b;

Rechtssatz

§ 14b GSVG sieht ausdrücklich den Beitritt zu einer Krankenvorsorgeeinrichtung der gesetzlichen beruflichen Vertretung vor; eine private Zusatzversicherung wäre auch dann keine solche Einrichtung, wenn sie bei derselben Versicherung bestünde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080204.X01

Im RIS seit

29.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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