Entscheidungen zu § 25 GebAG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Beschluss 2022/1/20 W181 2248954-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 20.01.2022

TE Bvwg Beschluss 2021/11/11 W181 2246626-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller wurde im Rahmen der Verhandlung vom 02.07.2021, XXXX , von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache der XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum länderkundigen Sachverständigen für Afghanistan bestellt und iSd § 52 Abs. 4 AVG iVm § 17 VwGVG gerichtlich beeidet. Im Rahmen der Verhandlung wurde er ersucht, die Fragen der Richterin direkt in der Verhandlung zu beantworten und somit sein Gutachten mündlich... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.11.2021

TE Bvwg Beschluss 2021/10/4 W195 2242088-1

Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Am 25.02.2021 wurde dem Antragsteller vom Bundesverwaltungsgericht – im Rahmen des Verfahrens zur GZ. XXXX – ein Übersetzungsauftrag erteilt. Das zu übersetzende Modul umfasste acht Zeilen, hierfür wurde dem Antragsteller eine Frist von 10 Tagen eingeräumt. I.2. Die schriftliche Übersetzung sowie die ursprüngliche Honorarnote langten am 07.03.2021 beim Bundesverwaltungsgericht ein. I.3. Am 14.03.2021 übermittelte der Antragsteller folgende verbess... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 04.10.2021

TE Bvwg Beschluss 2020/1/21 W181 2225001-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.2019, GZ. XXXX wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX aufgefordert an der mündlichen Verhandlung vom 30.08.2019 in der Eigenschaft "als Sachverständiger für Afghanistan" teilzunehmen. 2. In der Folge langte am 04.09.2019, im Wege des ERV, nachstehende Gebührennote beim Bundesverwaltungsgericht ein: ANTRAG für NICHTAMTLICHE SACHVERSTÄNDIGE... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 21.01.2020

TE Bvwg Beschluss 2019/6/21 W217 2177570-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Fachgebiet Neurologie, wurde mit Beschluss vom 30.07.2018 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger aus dem Fachgebiet Neurologie und Psychiatrie zur Erstellung eines Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, zu klären, ob die Verletzungsfolgen der Beschwerdeführerin aufgrund des Dienstunfalls vom 29.10.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 21.06.2019

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