Norm: UrhG §1 Abs1UWG §1UWG §2UWG §3StPO §485 Abs1 Z3StPO §71 Abs4
Rechtssatz: Zum urheberrechtlichen Werkbegriff im Bereich der Baukunst und zur Abgrenzung zwischen Technik und Kunst iSd § 1 Abs 1 UrhG. Zwischen Architekten und Baumeistern kann ein Wettbewerbsverhältnis iSd §1 UWG vorliegen. Entscheidungstexte 8 Bs 78/08i Entscheidungstext OLG Linz 21.05.2008 8 Bs 78/08i ... mehr lesen...
Norm: EG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007 Art4 Abs2EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art6KSchG §5c Abs2UWG §2 A4
Rechtssatz: Eine irreführende und damit unlautere Geschäftspraktik bei der Erteilung einer Information über wesentliche Vertragspunkte iSv § 2 UWG bzw Art 6 RL-UGP wird im Regelfall auch die „Klarheit" und „Verständlichkeit" dieser Information iSv § 5c Abs 2 KSchG bzw Art 4 Ab... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 A4UWG §2 E
Rechtssatz: Sowohl nach der Rechtslage vor als auch nach der UWG-Novelle 2007 ist beim Irreführungstatbestand zu prüfen, (a) wie ein durchschnittlich informierter und verständiger Interessent für das Produkt, der eine dem Erwerb solcher Produkte angemessene Aufmerksamkeit aufwendet, die strittige Ankündigung versteht, (b) ob dieses Verständnis den Tatsachen entspricht, und ob (c) eine nach diesem Kriterium unric... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z2 C8UWG §1 Abs1 Z2 C9bUWG §2 A4
Rechtssatz: § 2 UWG idF der UWG-Novelle 2007 enthält keine Rechtsfolgenanordnung, sondern konkretisiert die Generalklausel des § 1 Abs 1 Z 2 UWG für den Fall irreführender Geschäftspraktiken. Ist der Tatbestand des § 2 UWG erfüllt, so wird zumindest im Regelfall eine Verletzung der beruflichen Sorgfalt und eine wesentliche Beeinflussung eines Durchschnittsverbrauchers iSv § 1 Abs 1 Z 2 UWG vor... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AUWG §2 A4EG-RL 2005/29/EG Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 allg
Rechtssatz: Das UWG idF der UWG-Novelle 2007 ist konform der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) auszulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 42/08t Entscheidungstext OGH 08.04.2008 4 Ob 42/08t European... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 A4
Rechtssatz: Für den Lauterkeitsverstoß genügt die Irreführung bereits eines einzigen Durchschnittsverbrauchers. Nicht tatbestandsmäßig sind daher nur solche Aussagen, die das Entscheidungsverhalten, und sei es auch nur eines Einzelnen, letztlich nicht ausschlaggebend beeinflussen. Entscheidungstexte 4 Ob 245/07v Entscheidungstext OGH 08.04.2008 4 Ob... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 Abs1 Z2 D1
Rechtssatz: Werbung mit einer Spitzenstellung ist nach der UWG-Novelle 2007 am Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 2 UWG (irreführende Geschäftspraktik in Form einer unrichtigen Angabe über die wesentlichen Merkmale des Produkts) zu prüfen. Entscheidungstexte 4 Ob 245/07v Entscheidungstext OGH 08.04.2008 4 Ob 245/07v ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Der Durchschnittsverbraucher wird aus der Behauptung eines österreichischen Unternehmens, ein bestimmtes Produkt hergestellt zu haben, nicht ableiten, dass diese Herstellung ausschließlich im Inland erfolgt wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 42/08t Entscheidungstext OGH 08.04.2008 4 Ob 42/08t 4 Ob 127/20k Entsch... mehr lesen...
Norm: UWG §1 EUWG §1aUWG §1 Abs4 Z2 C11UWG §1 Abs1 Z1 Fall2 C1UWG §2 A4
Rechtssatz: Seit der UWG-Novelle 2007 muss in folgender Reihenfolge geprüft werden, ob eine Geschäftspraktik unlauter ist: Fällt sie unter die „Liste" des Anhangs? Wenn nein: Liegt sonst eine aggressive (§ 1a UWG) oder irreführende (§ 2 UWG) Geschäftspraktik vor? Wenn nein: Fällt sie unter die Generalklausel des § 1 UWG? Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5KSchG §28UWG §1 EUWG §2 EUWG §14 A1UWG §14 A2ZPO §503 E3
Rechtssatz: Wurde auf Grund eines vor Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 verwirklichten Lauterkeitsverstoßes ein Unterlassungstitel geschaffen, und hat während des Rechtsmittelverfahrens eine Rechtsänderung stattgefunden, ist die Berechtigung eines solchen Gebots auch am neuen Recht zu messen. Entscheidungstexte 4 Ob 177/07... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: § 2 UWG idF der UWG-Novelle 2007 gilt im Verhältnis zu Marktteilnehmern, erfasst somit sowohl das Verhältnis zwischen Unternehmern als auch jenes zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Entscheidungstexte 4 Ob 177/07v Entscheidungstext OGH 22.01.2008 4 Ob 177/07v Veröff: SZ 2008/7 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 C2d
Rechtssatz: § 2 UWG idF der UWG-Novelle 2007 unterscheidet zwischen irreführenden Handlungen (§ 2 Abs 1 - 3 UWG) und irreführendem Unterlassen (§ 2 Abs 4 - 6 UWG). Entscheidungstexte 4 Ob 177/07v Entscheidungstext OGH 22.01.2008 4 Ob 177/07v Veröff: SZ 2008/7 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...