Entscheidungen zu § 83 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2004/9/23 2001/07/0150

I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L (BH) vom 17. Juni 1988 wurde gemäß § 74 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 und § 98 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 die mittels freier Vereinbarung gegründete Wassergenossenschaft "P" (die erstmitbeteiligte Partei, im Folgenden: WG) zum Zweck der Errichtung und Erhaltung einer Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage anerkannt und festgestellt, dass die folgenden Grundstückseigentümer, nämlich der Drittmitbeteiligte (Dritt-MP), Franz H, der Er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.2004

RS Vwgh 2004/9/23 2001/07/0150

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 litb;WRG 1959 §77 Abs3 litg;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78;WRG 1959 §83 Abs1 lita;
Rechtssatz: § 77 Abs 3 lit b WRG 1959 bestimmt, dass die Satzungen einer Wassergenossenschaft (ua) die Grundsätze für die Ermittlung der auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Stimmen zu enthalten haben. Dem Gesetzgeber kann nun nicht zugesonnen werden, er hätte es bei dies... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/19 91/07/0094

Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist auf das den Verfahrensparteien bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Juli 1988, Zl. 88/07/0049, hinzuweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 27. Jänner 1988 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, mit welchem die belangte Behörde die erstinstanzliche Abweisung des Antrages des Beschwerdeführers, ihn mit der Gp. X in der KG G zwangsweise ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1991

RS Vwgh 1991/11/19 91/07/0094

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §83 Abs1;
Rechtssatz: Eine Partei, die einen Antrag um nachträgliche Aufnahme in eine Wassergenossenschaft gestellt hat, kann nicht die unterlassene Zustellung des Bescheides betreffend die Auflösung der Wassergenosenschaft an Dritte als eine Verletzung ihrer eigenen subjektiven Rechte geltend machen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1991

RS Vwgh 1991/11/19 91/07/0094

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §83 Abs1;
Rechtssatz: Der Bescheid des LH, worin die Auflösung einer Wassergenossenschaft ausgesprochen wird, ist dadurch, daß er an die Wassergenossenschaft zugestellt wurde und unbekämpft geblieben ist, in dem beim BMLF schon vor Erlassung dieses Bescheides anhängigen Berufungsverfahren, in dem der Bescheid de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1991

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