Mit Schreiben vom 27. März 2002 stellte die mitbeteiligte Partei unter Anschluss von Projektsunterlagen den Antrag auf Einleitung eines wasser-, naturschutz- und forstrechtlichen Verfahrens betreffend den Ausbau der Ortskanalisation, ABA-BA 08/Ergänzung, Oberflächenwasserkanäle H. In der Folge führte der Landeshauptmann von Tirol (kurz: LH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz am 27. Juni 2002 und am 18. Juni 2003 eine mündliche Verhandlung in Anwesenheit des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Hermann H. errichtete und betrieb ein Kleinkraftwerk, welches die motorische Kraft des Wassers aus einem als "S-Bach" genannten Gewässer nutzt, und dessen Errichtung und Betrieb den Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt beschäftigt hat. Die Verlassenschaft nach Hermann H. ist die im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei; der Einfachheit halber werden im Folgenden sowohl die Verlassenschaft nach Hermann H. als auch Hermann H. selbst mit der Abkürzung "M... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §60 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0051 E 31. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Wasserrechtsbehörde, auf eine gütliche Übereinkunft zwischen den Beteiligten iSd § 60 Abs 2 WRG hinzuwirken, stellt jedenfalls keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar. ... mehr lesen...
Die achtbeschwerdeführende Partei (im Folgenden: Agrargemeinschaft) ist eine mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde L (AB) vom 30. Juni 1981 regulierte Agrargemeinschaft im Sinne des Steiermärkischen Agrargemeinschaftengesetzes - StAgrGG 1985, LGBl. Nr. 8/1986 i.d.F. LGBl. Nr. 67/1994. Das Regulierungsverfahren war mit Bescheid der AB vom 10. Juni 1986 abgeschlossen worden. Eine Woche vorher, nämlich mit Anbringen schon vom 3. Juni 1986 hatte der Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Parte... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AgrGG Stmk 1985 §33 Abs1;FlVfGG §20 Abs3;VwGG §42 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §60 Abs2;
Rechtssatz: Wie der VwGH zur Bestimmung des § 60 Abs. 2 WRG, welche die Einräumung von Zwangsrechten an die Bedingung des Scheiterns einer gü... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 345/2 der Katastralgemeinde Aichkirchen, welches am 1. März 1990 in den nach § 13 Abs. 2 des Altlastensanierungsgesetzes (im Folgenden: AlSAG) geführten Altlastenatlas unter Einreihung in die Prioritätenklasse 2 eingetragen worden ist. Der in den vorgelegten Verwaltungsakten einliegenden Beschreibung dieser als "Kiener-Deponie" bezeichneten Altlast durch das Umweltbundesamt ist zu entnehmen, dass es sich bei der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §60 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0051 E 31. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Wasserrechtsbehörde, auf eine gütliche Übereinkunft zwischen den Be... mehr lesen...
Der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 5. April 1993 die Bewilligung zur Beschneiung der Hochlagen ihres Skigebietes erteilt. Im Jahr 1996 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung der wasserrechtlichen und der naturschutzrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung der Beschneiung auf die Talabfahrt und die zwangsweise Einräumung von Dienstbarkeiten auf Grundstücken der Beschwerdeführer. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: Die Entschädigung dient als Nachteilsausgleich und kann ihrerseits nicht zugleich in die Nachteilsbeurteilung einbezogen werden (Hinweis E 26.2.1998, 95/07/0237). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070034.X09 Im RIS seit 18.02.2002 mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid vom 7. August 1996 verbot die Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan (BH) zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen der Beschwerdeführer im Bereich der Liegenschaft des Manfred K. das Ausbringen von Jauche, Gülle und Kunstdünger sowie jede Grabung; die Wirtschaftsbeschränkungen erstreckten sich auf die gesamte Parzelle Nr. 1127 sowie auf in einem d... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;MRKZP 01te Art1 Abs1;StGG Art5;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §118 Abs4;WRG 1959 §60 Abs1 litc;WRG 1959 §60 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/20 96/07/0080 8 Stammrechtssatz Auch die für Maßnahmen iSd § 60 Abs 1 WRG zuzuerkennenden Entschädigungen (§ 60 ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/07/0128, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof eine vom Beschwerdeführer auch des vorliegenden Verfahrens gemeinsam mit einer anderen Partei erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der auch hier belangten Behörde vom 23. Juni 1992 abgewiesen, mit welchem der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 28. April 1992 bestätigt wo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §117;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §72 Abs1;
Rechtssatz: Ein durch das Wasserbenutzungsrecht betroffener, in seinen Entschädigungsansprüchen aber befriedigter Dritter hat keinen Rechtsanspruch auf die Feststellung des Erlöschens eines Wasse... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Devolutionsweg ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1996 wurde der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Kraftwerkes Kelchsau-Ehreit unter Vorschreibung einer Reihe von Nebenbestimmungen erteilt (Spruchabschnitt I). Unter Spruchabschnitt II wurde verfügt, daß als "Pflichtwassermenge" beim Hilfswehr jahresdurchgängig 400 l/s abzugeben sind. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §60 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0051 E 31. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Wasserrechtsbehörde, auf eine gütliche Übereinkunft zwischen den Beteiligten iSd § 60 Abs 2 WRG hinzuwirken, stellt jedenfalls keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 1. August 1995 wurde im Spruchpunkt I gemäß § 29 Abs. 1 WRG 1959 "festgestellt, daß die ... unter WBP nn und WBP nnn des Wasserbuches des Bezirksgerichtes Innsbruck-Land eingetragenen Wasserrechte zum Betrieb zweier Wasserkraftanlagen an der S nach § 27 Abs. 1 lit. c leg. cit. durch Ablauf der Zeit (die Wasserrechte waren befristet bis 11. Juli 1989 bzw. 31. Dezember 1990) erloschen sind". Unter Spruchpunkt II dieses Bescheides wur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;MRKZP 01te Art1 Abs1;StGG Art5;VwRallg;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §118 Abs4;WRG 1959 §60 Abs1 litc;WRG 1959 §60 Abs2;
Rechtssatz: Auch die für Maßnahmen iSd § 60 Abs 1 WRG zuzuerkennenden Entschädigungen (§ 60 Abs 2 WRG) sind solche iSd § ... mehr lesen...
Am 12. und 27. Mai 1993 führte der Landeshauptmann von Tirol (LH) über den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Tagwasserkanalisation N.-Dorf die Verhandlung durch. In dieser Verhandlung wandten sich die mitbeteiligten Parteien des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) gegen die von der Beschwerdeführerin beantragte wasserrechtliche Bewilligung mit dem Vorbringen, daß das Vorhaben eine Belastung ihres Grundstückes darstel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §111;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §72;
Rechtssatz: Die Vermutung der wieder entstandenen Möglichkeit einer gütlichen Einigung zwischen dem Bewilligungswerber und dem von dem Vorhaben (hier Errichtung einer Tagwasserkanalisation) betroffenen Dritten berechtigt die Beh nicht zu einer Aufhebung des zwangsweise eine Dienst... mehr lesen...
In der Zeit vom 9. bis zum 11. Juni 1992 führte die belangte Behörde über das Ansuchen der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) um wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung des Kraftwerkes W./T.-Bach - M.-Bach die wasserrechtliche Bewilligungsverhandlung durch. In dieser Verhandlung erklärte der auch für die Zweitbeschwerdeführerin auftretende Erstbeschwerdeführer, sich namens der Zweitbeschwerdeführerin der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer f... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;
Rechtssatz: Ist ein wasserrechtlich bewilligungspflichtigtes Vorhaben entscheidungsreif, dann ist es nach dem zweiten Satz des § 111 Abs 1 WRG zulässig, den Ausspruch über Notwendigkeit, Gegenstand und Umfang von Zwangsrechten einem gesonderten Bescheid vorzubehalten, wenn ein solcher Abspruch ohne Verzögerung der Entscheidung über das Vor... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;
Rechtssatz: Ist ein wasserrechtlich bewilligungspflichtiges Vorhaben zur Rechtfertigung der Einräumung von Zwangsrechten zugunsten seiner Realisierung grundsätzlich geeignet und ansonsten entscheidungsreif, dann ist es nach dem zweiten Satz des § 111 Abs 1 WRG zulässig, den Ausspruch über Notwendigkeit, Gegenstand und Umfang von Zwangsrech... mehr lesen...
Die NPF-Aktiengesellschaft (die Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0084, in der Folge kurz: NPF) betreibt ihr Unternehmen unter Ausnützung des Wassers des O-flusses. Dafür wurden der NPF von Seiten der Wasserrechtsbehörden die erforderlichen Wasserbenutzungs- bzw. Abwassereinleitungsrechte bewilligt. Die Firmen SK-Gesellschaft m.b.H. & Co KG (Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0076, in der Folge kurz: Fa. SK), L-Gesellschaft m.b.H. & Co KG (Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0085, ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: MRK Art6 Abs1;WRG 1959 §117;WRG 1959 §60 Abs1 litc;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §63;WRG 1959 §64; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0084 89/07/0086 89/07/0085
Rechtssatz: Es ist richtig, das Enteignungsverfahren in die Enteignung als solche, die als Verwaltungssache außerhalb des Kernbereich... mehr lesen...
Die NPF-Aktiengesellschaft (in der Folge kurz: NPF) betreibt ihr Unternehmen unter Ausnützung des Wassers des Kremsflusses in Oberösterreich. Dafür wurden der NPF von Seiten der Wasserrechtsbehörden die erforderlichen Wasserbenutzungs- bzw. Abwassereinleitungsrechte bewilligt. Die drei beschwerdeführenden Unternehmen sind Unterlieger der NPF an der Krems und betreiben auf Grund entsprechender wasserrechtlicher Bewilligungen für ihre Unternehmenszwecke erforderliche Wasserkraftanlagen.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §60 Abs2;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Wasserrechtsbehörde, auf eine gütliche Übereinkunft zwischen den Beteiligten iSd § 60 Abs 2 WRG hinzuwirken, stellt jedenfalls keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar. Schlagworte Verfahrensgrundsätze im Anwendungsberei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §60 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §63 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0290 E 12. November 1987 VwSlg 12575 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Ein gemäß § 63 lit b WRG Zwangsverpflichteter besitzt keinen Anspruch und unmittelbar daher auch keinen Einfluß darauf, daß bei einem zu bewilligenden Vorhaben eine bestimmte, ihm zweckmäßig erscheinende Variante realisi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §60 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §63 litb;WRG 1959 §68;
Rechtssatz: § 68 WRG versetzt einen Zwangsverpflichteten rechtlich nicht in die Lage, gegenüber der unter Beachtung des § 63 lit b WRG ausgesprochenen Zwangsrechtsbegründung seine davon abweichenden Vorstellungen über die Projektgestaltung (hier: über den Trassenverlauf)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §60 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: Ein gemäß § 63 lit b WRG Zwangsverpflichteter besitzt keinen Anspruch und unmittelbar daher auch keinen Einfluß darauf, daß bei einem zu bewilligenden Vorhaben eine bestimmte, ihm zweckmäßig erscheinende Variante realisiert werde. Er hat allerdings ein Recht darauf, daß ei... mehr lesen...