Entscheidungen zu § 50 Abs. 6 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2009/6/30 1Ob197/08i

Begründung: Im Gemeindegebiet der Beklagten wurden in den Jahren 1910 und 1911 insgesamt drei Geschieberückhaltebecken errichtet, nachdem es 1910 zu Hochwasserschäden in der Gemeinde und an der durchführenden (nunmehr Bundes-)Straße gekommen war. Aufgabe dieser Rückhaltebecken ist es, das von den Gebirgsbächen mitgebrachte Geschiebe (grober Schotter) zurückzuhalten. Das oberste dieser drei Rückhaltebecken liegt als öffentliches Wassergut auf dem Gebiet der klagenden Partei. Aufgru... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.2009

TE OGH 2009/6/9 1Ob87/09i

Entscheidungsgründe: Auf einem der Erstbeklagten gehörenden Grundstück (Bachbett) wurden 1913 und 1916 nach Hochwässern provisorische Ufersicherungen vorgenommen, welche bis zur endgültigen Verbauung der betroffenen Strecke imstande sein sollten, die wegen der unmittelbaren Nähe des Stadtgebiets besonders wertvollen Grundstücke und Objekte vor Wasserangriffen zu schützen. Dabei wurden insbesondere auch „rustikale Ufermauern" hergestellt. Anlässlich der Kollaudierung im Jahr 1919 w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.06.2009

TE OGH 2008/5/6 1Ob71/08k

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Entscheidung | OGH | 06.05.2008

RS OGH 2008/5/6 1Ob71/08k, 1Ob87/09i, 1Ob197/08i, 1Ob186/17k

Norm: WRG §50 Abs6
Rechtssatz: Die Erhaltungs- und Instandsetzungspflicht nach § 50 Abs 6 WRG trifft den Eigentümer nur, wenn „keine rechtsgültigen Verpflichtungen anderer" bestehen. Damit sind jedenfalls Verpflichtungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Rechtsakte gemeint. Entscheidungstexte 1 Ob 71/08k Entscheidungstext OGH 06.05.2008 1 Ob 71/08k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.2008

TE OGH 2001/9/25 1Ob227/01s

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Entscheidung | OGH | 25.09.2001

RS OGH 2001/9/25 1Ob227/01s

Norm: WRG §50 Abs1WRG §50 Abs6
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung des natürlichen vom künstlichen Gerinne tritt die Art der Entstehung des Gerinnebetts hinter die wasserrechtliche Befugnis zur Regulierung der Zufuhr von Wasser in das Gerinne zurück. Ausschlaggebend ist demnach das mit einem verliehenen Wasserbenutzungsrecht verknüpfte Gewässerregime. Diese Auslegung ist auch für die Anwendung des § 50 Abs 6 WRG maßgebend. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.2001

RS OGH 2000/1/25 1Ob365/99d, 1Ob227/01s

Norm: WRG §50 Abs6
Rechtssatz: Eine Wasseranlage, die dem projektierten Zweck des Hochwasserschutzes nicht mehr im erforderlichen Umfang dienen kann - zum Beispiel wegen Bewuchses oder Anlandungen -, ist im Sinne des § 50 Abs 6 WRG als "verfallen" zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 365/99d Entscheidungstext OGH 25.01.2000 1 Ob 365/99d ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.2000

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