Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom Juli 1987 genehmigte die Kärntner Landesregierung den Beschluss des Gemeinderats der beklagten Partei vom 8. 10. 1986, mit dem der Flächenwidmungsplan unter anderem insofern geändert wurde, als der als landwirtschaftliches Grünland gewidmete Teil des Grundstücks Nr 616/1, KG L***** teils in Wohngebiet und teils in Grünland-Grünanlage am Gewässer festgelegt wurde. Im Oktober 2000 beauftragte die Abteilung Entsorgung des Magistrats der beklagten P... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Abs1 Cd14Krnt GplG §12Krnt GplG §18WRG §38 Abs1
Rechtssatz: Die Gemeinde hat (hier aufgrund § 12 Abs 1 Z 2 des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes (K-GplG)) die Pflicht im Flächenwidmungsplan unter anderem Flächen, für die Nutzungsbeschränkungen bestehen (wie etwa Hochwasserabflussgebiete) ersichtlich zu machen. Bereits bei Bestehen von konkreten Anhaltspunkten für eine Hochwassergefährdung trifft sie daher die Verpflichtung, sich Ge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das im Westen an ein Grundstück (Wörthersee) der beklagten Partei grenzt. Der Wörthersee ist öffentliches Gewässer, dessen Wasserbett öffentliches Wassergut. Zwischen dem Bereich, ab dem man schwimmen kann, und der östlichen Grenze des klägerischen Grundstücks befindet sich eine durch Wasserspiegelabsenkungen im 19. und 20. Jahrhundert und natürliche Verlandung entstandene Schwemmfläche im Ausmaß von 151 m2 und daran ansch... mehr lesen...
Norm: WRG §5 Abs1 Satz2WRG §38 Abs1
Rechtssatz: Die nach §38 Abs1 WRG für die Errichtung eines Stegs erforderliche wasserrechtliche Bewilligung kann aus dem Grund des §5 Abs1 Satz2 WRG nur bei Vorliegen der zivilrechtlichen Einwilligung durch den Verwalter des öffentlichen Wasserguts erteilt werden, ohne dass die
Gründe: , aus denen der Verwalter des öffentlichen Wasserguts die zivilrechtliche Einwilligung versagt, im wasserrechtlichen Verfahren ... mehr lesen...
Norm: WRG §38 Abs1WRG §41WRG §42 Abs1
Rechtssatz: Eine im Zug des Ausbaues einer Landesstraße errichtete Brücke ist kein Schutzwasserbau und Regulierungswasserbau. Entscheidungstexte 1 Ob 37/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 1 Ob 37/92 Veröff: JBL 1993,654 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0082... mehr lesen...
Norm: WRG §38 Abs1WRG §38 Abs2
Rechtssatz: Drahtüberspannungen und kleine Wirtschaftsbrücken und Wirtschaftsstege sind an sich auch Anlagen, die einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen. Eine solche Bewilligung ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn die Gewässerstrecke zur Schiffahrt und Floßfahrt nicht benützt wird, wobei maßgeblich die Tatsache der Nichtbenützung, nicht die der Nichtbenutzbarkeit ist. Bei kleinen Wirtschaftsbrücken und ... mehr lesen...
Die Beklagten sind Miteigentümer der am Wörthersee gelegenen Liegenschaft EZ 81, KG T, zu der das Grundstück 732 gehört. Am 10. Dezember 1971 unterfertigten die Beklagten einen Bestandvertrag über die Benützung von öffentlichem Wassergut durch Einbauten. Nach diesem Vertrag gestattete der Landeshauptmann von Kärnten, dem mit Verordnung vom 17. Juli 1969, BGBl. 280, die Verwaltung des öffentlichen Wassergutes im Lande Kärnten übertragen wurde, den Beklagten die Benützung eines Teiles d... mehr lesen...