Entscheidungen zu § 141 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/30 89/07/0025

Mit Erkenntnis vom 15. Dezember 1983, Slg. 9903, hat der Verfassungsgerichtshof den damals (auch) vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 13. Mai 1980, Zl. 410.505/01-I 4/80, wegen Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter aufgehoben, weil mit diesem Bescheid im Instanzenzug eine von der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Wassergenosse... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0025

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §141 Abs1;
Rechtssatz: Der Umfang der Anpassung gemäß § 141 Abs 1 WRG hängt vom gegebenen Erfordernis ab; eine vollständige Erneuerung ist nicht ausgeschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989070025.X10 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

RS Vwgh 1988/3/22 84/07/0391

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §141 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 lita;WRG 1959 §81 Abs2;
Rechtssatz: Die nachträgliche Einbeziehung von Liegenschaften in eine Wassergenossenschaft bedeutet eine Änderung von deren Umfang (nicht auch des Zweckes der Wassergenossenschaft) und macht daher eine Satzungsänderung erforderlich (Hinweis OGH SZ 49/162 und Krzizek, Kommentar z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1988

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