Entscheidungen zu § 137 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2010/7/13 4Ob102/10v

Begründung: Die Kläger begehren als Eigentümer der Liegenschaft EZ 41 GB***** die Feststellung und Einverleibung der Dienstbarkeit „der Durchlieferung von Forstprodukten und der Errichtung der dazu nötigen Einrichtungen“ über das der beklagten Republik Österreich gehörende Grundstück Nr. 361, EZ 1, GB *****. Der Ärar habe als Eigentümer dieses Grundstücks mit Vereinbarung vom 16. Juli 1852 dem Rechtsvorgänger der Kläger das Recht der Durchlieferung von Forstprodukten und der Erricht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.07.2010

TE OGH 2004/8/12 1Ob231/03g

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Entscheidung | OGH | 12.08.2004

TE OGH 1998/10/30 1Ob77/98z

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Entscheidung | OGH | 30.10.1998

RS OGH 1998/10/30 1Ob77/98z, 1Ob231/03g, 1Ob64/08f, 1Ob138/19d

Norm: AHG §1 CcAHG §3 Cd3AVG §13aAVG §61EisbG §33WRG §32 Abs5WRG §137
Rechtssatz: Die Belehrungspflicht im Sinn des § 13a AVG ist ausdrücklich auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten eingeschränkt und bezieht sich nicht auch auf die Belehrung in der Sache selbst. Sie hat nicht etwa zum Inhalt, eine Partei darüber zu belehren, welche Anträge sie zu stellen hat, um alle gesetzlich erforderlichen Bewilligungen zum Bau beziehungsweise Betrieb von ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1998

TE OGH 1993/8/25 1Ob23/93

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Entscheidung | OGH | 25.08.1993

TE OGH 1993/8/25 1Ob13/93

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Entscheidung | OGH | 25.08.1993

RS OGH 1993/8/25 1Ob23/93, 1Ob13/93, 4Ob102/10v, 1Ob257/15y

Norm: JN §1 CVIIIWRG §9WRG §98WRG §137WRG §138
Rechtssatz: Die Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde ist immer dann anzunehmen, wenn es um aufgrund des WRG entstandene und danach zu beurteilende Wasserrechte geht und daher (auch) öffentliche Interessen berührt werden. Abhilfe gegen Eingriffe in ein gemäß § 9 Abs 1 WRG bewilligtes Wasserbenutzungsrecht muss daher nach den Bestimmungen der §§ 137 und 138 WRG bei der Verwaltungsbehörde gesucht wer... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.08.1993

TE OGH 1992/4/24 1Ob13/92

Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Unterlassung des Aufstauens des von seinem Grundstück 467/2 talwärts fließenden Wassers an der Grenze zu den Grundstücken 467/1 und 482, alle KG A*****, durch Aufschüttung einer Wegtrasse. Der Zweitbeklagte habe mit Genehmigung der Erstbeklagten auf den ihr gehörigen Grundstücken 467/1 und 482 durch Aufschüttung von Erdmaterial bis auf eine Höhe von etwa 3 m einen Weg angelegt. Dadurch w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1992

RS OGH 1992/4/24 1Ob13/92

Norm: JN §1 CVIIIWRG §39WRG §137WRG §138
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 39 WRG besteht eine konkurrierende Zuständigkeit zwischen den ordentlichen Gerichten und der Wasserrechtsbehörde. Deren Kognition erstreckt sich dabei vor allem auf Erlassung wasserpolizeilicher Aufträge nach § 138 WRG bzw die Durchführung von Strafverfahren nach § 137 dieses Gesetzes, dagegen fällt die aus dem Titel der Besitzstörung gerichtete Klage ebenso in die ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1992

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