Entscheidungen zu § 121 WRG 1959

Unabhängige Verwaltungssenate

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE UVS Steiermark 2006/01/13 30.1-7/2005

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der Firma B AG, welche Mitglied der Wehrgemeinschaft an der L ist, zu verantworten, dass Auflagenpunkt 5. des Bescheides des Landeshauptmannes von Steiermark vom 27.1.1995, GZ: 3-30 F 25-95/37, zumindest bis 12.03.2004 nicht eingehalten wurde. Die Anlage werde entgegen der wasserrechtlichen Bew... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.01.2006

RS UVS Steiermark 2006/01/13 30.1-7/2005

Rechtssatz: Die Bewilligung der Änderung einer Wehranlage nach § 9 Abs 1 WRG (betreffend ein Wasserkraftwerk an der Lafnitz) sah als Auflage vor: "Die Uferbordanhebung (an beiden Ufern) im projektsgemäßen Umfang samt Erfüllung der Auflagen 2. und 3. hat bis spätestens 30. Juni 1996 zu erfolgen. Die Fertigstellung ist der Wasserrechtsbehörde schriftlich anzuzeigen". Als diese Anhebung am linken Ufer der Lafnitz wegen Widerständen von Anrainern unterblieb, wurde dem handelsrechtlichen Geschä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.01.2006

RS UVS Oberösterreich 1996/01/16 VwSen-260166/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.3 lit.a WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht nach Abs.4 oder 5 einer strengeren Strafe unterliegt, und ist mit Geldstrafe bis S 100.000,-- zu bestrafen, wer ohne gemäß § 9 Abs.1 oder 2 WRG 1959 erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen Tagwässer benutzt oder der Benutzung dienende Anlagen errichtet, ändert oder betreibt. Nach § 9 Abs.2 WRG 1959 bedarf die Benutzung der privaten Tagwässer sowie die Erricht... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.01.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/11/27 VwSen-260155/2/Wei/Bk

Beachte VwSen-220701 v. 3.11.1994 Rechtssatz: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9.3.1989, Wa-XX, wurde der V-A S L GesmbH u.a. aufgrund des § 32 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen für die neue Bandbeschichtungsanlage im Bereich des Kaltwalzwerkes 2 und zur Ableitung der anfallenden Betriebsabwässer über die werksinterne Kanalisation zur Kanalisation der S-Stadtbetriebe L GesmbH und weiter zu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.11.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/11/08 VwSen-260142/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.3 lit.g WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem Einleitungssatz mit einer Geldstrafe bis zu S 100.000,-- zu bestrafen, wer ohne die gemäß § 32 Abs.1 und 2 WRG 1959 erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen eine Einwirkung auf Gewässer vornimmt. Nach § 32 Abs.1 WRG 1959 sind Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit (§ 30 Abs.2) beeinträchtigen, nur nach wasserrechtlicher Bewil... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.11.1995

Entscheidungen 1-5 von 5

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten