Entscheidungen zu § 30 VermG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/20 91/06/0033

Durch Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 2. Juli 1975, AVerm 5, wurde aufgrund des § 22 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, in der Fassung des Bungesgesetzes BGBl. Nr. 238/1975, der Beginn des Verfahrens zur allgemeinen Neuanlegung des Grenzkatasters in der Katastralgemeinde S angeordnet. Im Zuge dieses Neuanlegungsverfahrens fand am 12. August 1976 an Ort und Stelle eine Grenzverhandlung statt, in der unter anderem auch die Grenze zwisch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1994

RS Vwgh 1994/10/20 91/06/0033

Index: 95/03 Vermessungsrecht
Norm: VermG 1968 §13;VermG 1968 §30;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß das VermG vor der endgültigen Inkraftsetzung des Grenzkatasters ein "Richtigstellungsverfahren" vorsieht, in dessen Zuge nach § 30 VermG von den beteiligten Eigentümern Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden können, folgt nicht, daß dann, wenn keine derartigen Einwendungen erhoben werden, nachfolgend kein Ber... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1994

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