RS Vwgh 1994/10/20 91/06/0033

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Veröffentlicht am 20.10.1994
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Index

95/03 Vermessungsrecht

Norm

VermG 1968 §13;
VermG 1968 §30;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß das VermG vor der endgültigen Inkraftsetzung des Grenzkatasters ein "Richtigstellungsverfahren" vorsieht, in dessen Zuge nach § 30 VermG von den beteiligten Eigentümern Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden können, folgt nicht, daß dann, wenn keine derartigen Einwendungen erhoben werden, nachfolgend kein Berichtigungsverfahren iSd § 13 VermG angestrengt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991060033.X02

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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