Entscheidungen zu § 16 Abs. 12 HSG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1999/7/22 93/12/0225

Die Beschwerdeführerin brachte am 21. April 1987 einen Wahlvorschlag zu den Hochschülerschaftswahlen 1987 an die Wahlkommission bei der österreichischen Hochschülerschaft ein, der die Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe "Hier ankreuzen" trug. Als zustellungsbevollmächtigter Vertreter wurde M. namhaft gemacht. Mit Beschluss der Wahlkommission vom 27. April 1987 wurde der Wahlvorschlag dieser wahlwerbenden Gruppe zugelassen. In ihrer Sitzung vom 7. Mai 1987 beschloss die genannte Wahlk... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.07.1999

RS Vwgh 1999/7/22 93/12/0225

Index: 72/14 Hochschülerschaft
Norm: HSG 1973 §15 Abs9;HSG 1973 §16 Abs12;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1993120225.X01 Im RIS seit 13.02.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.07.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/16 91/12/0186

Die Beschwerdeführerin brachte am 21. April 1987 einen Wahlvorschlag zu den Hochschülerschaftswahlen 1987 an die Wahlkommission bei der österreichischen Hochschülerschaft ein, der die Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe "HIER ANKREUZEN" trug. Als zustellungsbevollmächtigter Vertreter wurde M namhaft gemacht. Mit Beschluß der Wahlkommission vom 27. April 1987 wurde der Wahlvorschlag dieser wahlwerbenden Gruppe zugelassen. In ihrer Sitzung vom 7. Mai 1987 beschloß die genannte Wahlkomm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 91/12/0186

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/14 Hochschülerschaft
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art132;HSchWO 1983 §10;HSchWO 1983 §11;HSG 1973 §15 Abs9;HSG 1973 §16 Abs12;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/12/0222
Rechtssatz: In Verfahren über einen Einspruch wegen Verletzungen der Bestimm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

TE Vwgh Beschluss 1991/6/10 91/12/0013

Mit der vorliegenden Beschwerde gemäß Artikel 132 B-VG in Verbindung mit § 27 VwGG macht die Beschwerdeführerin geltend, über ihren Einspruch gegen die österreichischen Hochschülerschaftswahlen vom 9., 10. und 11. Mai 1989, gerichtet an die "Wahlkommission bei der Hochschülerschaft an der Johannes Kepler Universität Linz" vom 22. Mai 1989 habe die belangte Behörde nicht entschieden. Mit Bescheid der Wahlkommission vom 17. November 1989 sei die Beschwerdeführerin aufgefordert worden, i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 91/12/0013

Index: 72/14 Hochschülerschaft
Norm: HSchWO 1983 §42 Abs1;HSG 1973 §16 Abs12;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991120013.X01 Im RIS seit 13.02.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

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