Entscheidungen zu § 67 Abs. 8 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-125 von 125

RS Vwgh 1988/5/25 87/13/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Unter dem Steuersatz, der tarifmäßig dem letzen laufenden Arbeitslohn entspricht, ist jener zu verstehen, der sich bei der Berechnung des zuletzt ausgezahlten laufenden Arbeitslohnes ergeben hat. Dieser Steuersatz ist auch dann maßgebend, wenn die Nachzahlung von Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre schon am Beginn des nächsten Lo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1988

RS Vwgh 1987/3/4 84/13/0243

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0113 E 21. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 spricht zwar nur von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, doch können bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Urteile der Gerichte und Bescheide der Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/1/21 85/13/0113

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Sind zufolge des Todes des ursprünglich Anspruchsberechtigten mehrere Personen - wie nach § 108 Abs 1 ASVG zu gleichen Teilen - bezugsberechtigt, so ist die auf jeden Teilbetrag entfallende Lohnsteuer mit dem im § 67 Abs 8 erster Satz EStG 1972 genannten Steuersatz (berechnet nach dem letzten laufenden Arbeitslo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1987

RS Vwgh 1987/1/21 85/13/0113

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 spricht zwar nur von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, doch können bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Urteile der Gerichte und Bescheide der Verwaltungsbehörden oder Sozialversicherungsträger zum selben Ergebnis - ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1987

RS Vwgh 1986/11/5 85/13/0144

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Ein Vergleich iS des § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 liegt auch dann vor, wenn sich Dienstnehmer und Dienstgeber bereit finden, den Ausgang eines Musterprozesses abzuwarten, um sich am Ausgang dieses Prozesses zu orientieren. Gegenstand eines Vergleiches iS dieser Gesetzesstelle muss nicht zwingend eine im Zeitpunkt des Vergleich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.1986

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