Entscheidungen zu § 24 Abs. 5 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-20 von 20

TE Vwgh Erkenntnis 2020/6/25 Ra 2019/15/0016

1        Der Revisionswerber war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - einer von zwei Gesellschaftern einer seit 14. Juli 1998 im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (zunächst OEG, dann OG, dann KG). 2        Mit Vertrag vom 18. März 2013 veräußerte der Revisionswerber seinen gesamten Kommanditanteil an die D GmbH. 3        Die steuerliche Gewinnermittlung der Personengesellschaft erfolgte bis einschließlich 2012 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.2020

RS Vwgh 2020/6/25 Ra 2019/15/0016

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs3EStG 1988 §24 Abs5EStG 1988 §24 Abs6EStG 1988 §37 Abs2EStG 1988 §37 Abs5
Rechtssatz: Für Veräußerungs- und Aufgabegewinne kommen folgende steuerliche Begünstigungen alternativ in Betracht: Der Steuerfreibetrag nach § 24 Abs. 3 EStG 1988, die Verteilungsbegünstigung nach § 37 Abs. 2 EStG 1988 und der Hälftesteuersatz nach § 37 Abs. 5 EStG 1988 (d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.2020

TE Vwgh Erkenntnis 2008/2/20 2006/15/0351

Die Beschwerdeführerin erhielt als Erbin ihres am 12. November 2000 verstorbenen Ehemannes einen Achtelanteil an der Z-OHG. Zum 31. März 2001 wurde der Betrieb der Z-OHG verkauft, wobei auf die Beschwerdeführerin ein Veräußerungsgewinn von 7,674.676,75 S entfiel. Strittig ist im gegenständlichen Fall die Ermäßigung der aus der Veräußerung resultierenden Einkommensteuer nach der Bestimmung des § 24 Abs 5 EStG 1988 ("Anrechnung der Erbschaftssteuer"). Mit vorläufigem Bescheid vom 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.2008

RS Vwgh 2008/2/20 2006/15/0351

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs5;EStG 1988 §24 Abs5;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 24 Abs 5 EStG 1988 unterscheidet sich von jenem der entsprechenden Bestimmung des EStG 1972 nur dahingehend, dass er ausdrücklich die Ermäßigung der Einkommensteuer auf das "Ausmaß der sonst entstehenden Doppelbelastung der stillen Reserven" beschränkt. Das in den hg Erkenntnissen vom 8. April ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.2008

RS Vwgh 2008/2/20 2006/15/0351

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs5;
Rechtssatz: Sollten im Rahmen einer Betriebsveräußerung stille Reserven der Einkommensteuer unterworfen werden, die bei dem vorangegangenen unentgeltlichen Erwerb für Zwecke der Erbschaftssteuer - aus welchen Gründen immer - nicht erfasst worden sind und damit keine Erbschaftssteuerbelastung ausgelöst haben, liegt eine "Doppelbelastung der sti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2002/11/26 99/15/0134

Mit Schenkungsvertrag vom 6. Oktober 1986 wurden dem Beschwerdeführer Grundstücksanteile sowie 78 % der Anteile an der D & Co OHG (in der Folge: OHG) zum Stichtag 31. Mai 1986 übertragen. Die für diesen Vorgang zu erhebende Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zunächst vorläufig mit S 7,512.896,-- festgesetzt. Mit Einbringungsverträgen vom 21. Dezember 1987 wurde die OHG laut Einbringungsbilanz zum 1. Juni 1987 in zwei neu gegründet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.2002

RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0134

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §295 Abs3;ErbStG §20 Abs1;EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 5 EStG kommt lediglich die entrichtete Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Anrechnung in Frage. Der Bescheid über die Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist im Zeitpunkt der Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.2002

RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0134

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §295 Abs3;ErbStG §20 Abs1;EStG 1972 §24 Abs5;EStG 1988 §24 Abs5;
Rechtssatz: Die Entrichtung stellt lediglich ein zusätzliches Element für die Anrechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer dar, weil ohne eine Entrichtung dieser Steuer eine Doppelbelastung - und gerade diese soll durch die Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.2002

RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0134

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: In seinem Erkenntnis vom 28. April 1987, 84/13/0282, hat der Verwaltungsgerichtshof erstmals ausgesprochen, dass bei einer Betriebsveräußerung der Einkommensteuer nur die durch die Veräußerung realisierten stillen Reserven einschließlich des Firmenwertes unterliegen und es daher nur insoweit zu j... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/17 91/14/0076

Die mitbeteiligte Partei, die seit 1. Jänner 1988 eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bezieht, übergab mit dem am 29. Dezember 1987 unterzeichneten Vertrag einen Gastgewerbebetrieb mit allen Aktiven und Passiven sowie weitere Liegenschaften zum 31. Dezember 1987 an ihre Tochter. In diesem Vertrag wurde unter anderem als Gegenleistung eine monatlich im vorhinein bis spätestens 5. eines jeden Monates zu zahlende wertgesicherte Versorgungsrente von S 5... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.1994

RS Vwgh 1994/3/17 91/14/0076

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Die schenkungssteuerliche Beurteilung eines Sachverhaltes ist für dessen einkommensteuerliche Würdigung nicht bindend. Die Doppelbelastung durch Schenkungssteuer (Erbschaftssteuer) und Einkommensteuer ist - wie auch § 24 Abs 5 EStG 1972 erkennen läßt - nicht rechtswidrig. Zudem ist d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/25 90/13/0191

Die Beschwerdeführerin ist Erbin nach der am 21. Oktober 1983 verstorbenen Mag. Erika K. Im Nachlaß befand sich unter anderem der Betrieb einer Apotheke (Einzelunternehmen). Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. Dezember 1988, GZ. GA 11 - 1993/8/88, wurde die Erbschaftssteuer für diesen Erwerbsvorgang mit S 3,876.874,-- festgesetzt. In einem die Jahre 1983 und 1984 betreffenden Betriebsprüfungsbericht wurde darauf hingewi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 90/13/0191

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0282 E 8. April 1987 VwSlg 6208 F/1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Betriebsveräußerung unterliegen der Einkommensteuer nur die durch die Veräußerung realisierten stillen Reserven; nur insoweit kann es zu einer doppelten Steuerbelastung, einerseits mit Einkommensteuer, andererseits mit Erbschaftssteuer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 90/13/0191

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Bestand der Erwerb im Sinne des § 20 Abs 1 ErbStG außer aus dem Betrieb (Teilbetrieb, Anteil am Betriebsvermögen) auch aus anderen Vermögensgegenständen, so ist für die Ermittlung des auf die Einkommensteuer anrechenbaren Teilbetrages an Erbschaftssteuer festzustellen, wie hoch die einzelnen Akti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 90/13/0191

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;EStG 1972 §24 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ermittelt die Behörde nicht die tatsächlich der Erbschaftssteuer unterliegenden Besitzposten (hier vor Abzug der Verbindlichkeiten im Sinne des § 20 Abs 5 ErbStG), sondern geht sie im Bereich des erworbenen Betriebs (ausgehend von der im eidesstättigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

RS Vwgh 1988/9/13 88/14/0022

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Der VwGH hält seine Rechtsansicht zur Berechnung der Frist lt seinem Erkenntnis vom 10.12.1974, 860/74, VwSlg 4768 F/1974, (ergangen zu § 17 Abs 5 EStG 1967) auch zu § 24 Abs 5 EStG 1972 für zutreffend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140022.X02 Im RIS se... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1988

RS Vwgh 1988/9/13 88/14/0022

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Dem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß sich die in § 24 Abs 5 EStG genannte Frist auch auf die Entrichtung der Erbschaftssteuer erstrecke, nicht nur auf die Veräußerung des Betriebes (Teilbetriebes, Anteil am Betriebsvermögen). Es genügt daher die Festsetzung der Erbschaftssteuer zur Zeit der Entscheidung über den Antrag gem § 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1988

RS Vwgh 1987/4/8 84/13/0282

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Die Ermittlung, wie hoch die einzelnen Aktiva mit Erbschaftssteuer belastet sind, kann letztlich nur in der Weise erfolgen, daß die gesamte Erbschaftssteuer ins Verhältnis zu den ungekürzten Aktiva gebracht wird. Mit dem Steuersatz, der sich aus diesem Verhältnis ergibt, sind letztlich sämtliche Aktiva des Erwerbes belastet. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1987

RS Vwgh 1987/4/8 84/13/0282

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Bei Ermittlung des anrechenbaren Teilbetrages der Erbschaftssteuer müssen jene Grundsätze Beachtung finden, die für die Ermittlung der Erbschaftssteuer schlechthin maßgebend sind. Das Erbschaftssteuergesetz unterscheidet weder auf Seiten der Aktiva, noch auf Seiten der Passiva zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen, daher min... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1987

RS Vwgh 1987/4/8 84/13/0282

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Bei einer Betriebsveräußerung unterliegen der Einkommensteuer nur die durch die Veräußerung realisierten stillen Reserven; nur insoweit kann es zu einer doppelten Steuerbelastung, einerseits mit Einkommensteuer, andererseits mit Erbschaftssteuer kommen, die der Gesetzgeber mit der Bestimmung des § 24 Abs 5 EStG 1972 vermeiden wollt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1987

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