Entscheidungen zu § 46 Abs. 2 VStG

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RS UVS Oberösterreich 1995/05/11 VwSen-280068/2/Ga/La

Rechtssatz: Zur
Begründung: des Rechtsmittels verweist das AI auf seine Anzeige vom 23. Jänner 1995 (gemeint wohl: vom 25. Jänner 1995) und bringt vor, daß es in dieser Anzeige eine Strafhöhe von 10.000 S beantragt habe. Es sei jedoch die Strafhöhe auf das Mindestmaß von 2.000 S "herabgesetzt" worden, ohne dem AI Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben; auch die näheren Beweggründe über die "Herabsetzung" des Strafausmaßes habe die belangte Behörde nicht bekanntgegeben. Mit dieser Be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.05.1995

RS UVS Oberösterreich 1993/02/12 VwSen-210048/2/Ga/Ka

Beachte Verweis auf VwGH v. 20.3.1986, Zl. 85/07/0307. Rechtssatz: Kein Straferkenntnis, wenn nicht aus diesem selbst (insbesondere aus dem
Spruch: , aus der Zustellverfügung oder aus einer allfälligen Anschrift) - sondern letztlich nur aus dem Zustellkuvert - erkennbar ist, an welche Person sich dieses richtet (fehlender individueller Adressat). Absolute Nichtigkeit. Zurückweisung der Berufung mangels Berufungsgegenstand. Schlagworte Fehlerkalkül; Zustellmangel, keiner. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.02.1993

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