Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/10/0224 Rechtssatz: Die Verhängung einer Freiheitsstrafe gemäß § 11 VStG ist rechtmäßig, wenn sich die Beschwerdeführerin durch die bisher verhängten Strafen nicht von der Begehung einer weiteren gleichartigen Strafe abhalten hat lassen (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0230, und E 6.5.1996, 95/10/0120). Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;VStG §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/10/0223 E 13. November 2000 RS 2 Stammrechtssatz Die Verhängung einer Freiheitsstrafe gemäß § 11 VStG ist rechtmäßig, wenn sich die Beschw... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 59 - Marktamtsabteilung für den 2. Bezirk, vom 17. Dezember 1996 wurde angezeigt, dass der Beschwerdeführer im Standort Wien II, A-Straße 48a, am 12. Dezember 1996 um 10.25 Uhr sein Lokal dem Automatenaufsteller N als Veranstaltungsstelle zum Betrieb 1) und 2) je eines Münzgewinnspielapparates der Typen "Vienna Star" und "Magic Card" zur Verfügung gestellt habe, wobei der Konzessionsbescheid für die Aufstellung der gena... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Oktober 1995 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c iVm § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (SittenpolG Vlbg), am 17. April 1994 schuldig erkannt. Es wurde eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 20 Tagen sowie eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 10 Tagen) verhängt. Zur Begründung: des... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;StGB §33 Z2;VStG §11;VStG §12 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/10/0143 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/10/0... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 7. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 5. November 1996 gegen 16.11 Uhr an einer näher bezeichneten Stelle in Großpetersdorf gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er verdächtig gewesen sei, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §11;VStG §12;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/15 93/10/0086 1 Stammrechtssatz § 11 und § 12 VStG verlangen von der Behörde im Falle der Verhängung einer Freiheitsstrafe eine zweifache Prüfung: Zunächst ist zu untersuchen, ob eine Freiheitsstrafe iSd § 11 VStG NOTWENDIG ist. Wird dies bejaht - und sieht die Verwaltungsvorschrift eine Strafdrohung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §11;VStG §12;VStG §19;
Rechtssatz: Besondere Erschwernisgründe iSd § 12 Abs 1 VStG können zB schon bei Vorliegen mehrfacher gleichartiger Vorstrafen gegeben sein (hier nach § 5 Abs 2 StVO). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998020126.X02 Im RI... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach "§ 1(3) iVm § 37(4) Ziffer 1. Führerscheingesetz iVm § 11 Verwaltungsstrafgesetz" mit einer Geldstrafe von S 30.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe sechs Wochen) und einer Primärfreiheitsstrafe von 7 Tagen bestraft, "weil er am 10.11.1997 um 14.30 den Kraftwagen mit dem Kennzeichen im Gemeindegebiet von Grödig auf der Hauptstraße Richtung Ortsmitte auf Höhe Gasthau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs4 Z1;VStG §11;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998030337.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk, vom 6. April 1995 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich zu der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als Stellvertretung nach außen berufenes Organ der B Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien am 6. Februar 1995 in ihrem Gastgewerbebetrieb in Wien eine namentlich genann... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VStG §11;VStG §19 Abs1;VStG §19;VStG §24;VStG §51h Abs4;
Rechtssatz: Ist der Berufungsbescheid durch die belBeh (am Tag der behaupteten Inhaftierung) in Anwesenheit des Besch iSd § 51h Abs 4 VStG mündlich verkündet worden, so tritt mit der Verkündung bereits die Bindungswirkung dieses Straferkenntnisses ein, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c iVm § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (SPG), schuldig erkannt. Es wurde eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 20 Tagen sowie eine Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 14 Tagen) verhängt. In der Begründung: vertrat die belangte Behörde nach Wiedergabe des Sachver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §11;VStG §12;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/15 93/10/0086 1 Stammrechtssatz § 11 und § 12 VStG verlangen von der Behörde im Falle der Verhängung einer Freiheitsstrafe eine zweifache Prüfung: Zunächst ist zu untersuchen, ob eine Freiheitsstrafe iSd § 11 VStG NOTWENDIG ist. Wird dies bejaht - und sieht die Verwaltungsvorschrift eine Strafdrohung... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;StGB §33 Z2;VStG §11;VStG §12 Abs1;
Rechtssatz: Das Doppelverwertungsverbot hindert die Beh nicht daran, bei der nach § 12 Abs 1 zweiter Satz VStG vorzunehmenden B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin der Verwaltungsübertretung nach § 18 Abs. 1 lit. c iVm § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (VbG SittenpolG), schuldig erkannt. Gemäß § 18 Abs. 3 Vbg SittenpolG wurde eine Geldstrafe von S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage) und eine Freiheitsstrafe von 25 Tagen verhängt. Zur Begründung: der verhängten Strafen führte die belangte Behörde aus: Gemäß § 11 VStG dürfe... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs2;VStG §11;VStG §12;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/15 93/10/0086 1 Stammrechtssatz § 11 und § 12 VStG verlangen von der Behörde im Falle der Verhängung einer Freihe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (SPG), schuldig erkannt. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen verhängt. Nach Darlegung des Sachverhaltes wurde begründend die Auffassung vertreten, es stehe zweifelsfrei fest, daß die Beschwerdeführerin die gewerbsmäßige Unzucht ausgeübt habe. Auf die Gew... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs1;StGB §33 Z2;VStG §11;VStG §12 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/10/0064 E 18. Dezember 2000 Hinweis auf Stamm... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Dezember 1995 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe sich am 3. April 1995 um 21.30 Uhr in Feldkirch in der Neustadt vor der jetzigen Baustelle der Hypo-Bank in ihrem PKW sitzend zur Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht angeboten, indem sie dem Freier Ö für die Durchführung eines Geschlechtsverkehrs einen Betrag von S 500,-- genannt habe. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Übertretung des §... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;VStG §11;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/06 95/10/0120 1
(hier: Primärarreststrafe von 10 Tagen) Stammrechtssatz Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Voralberg (UVS) vom 22. Mai 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 14. Februar 1995, betreffend Übertretung des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes (SPG) keine Folge gegeben und das Straferkenntnis bestätigt. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführerin sei im Straferkenntnis vorg... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;VStG §11;VStG §19;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde die Verhängung einer Arreststrafe in der Dauer von 7 Tagen deshalb für notwendig erachtet, weil die Beschuldi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) vom 9. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. August 1989 zwischen 7.00 und 17.00 Uhr mit 29 Stück Vieh (Kälber, Rinder und Kühe) auf Gp. 701/1 der KG R, am 9. August 1989 gegen 14.00 Uhr mit 28 Stück Vieh (davon 16 Stück Jungvieh) auf Gp. 701/1 der KG R, am 12. Juni 1990 gegen 9.30 Uhr mit 4 Kälbern auf Gp. 701/1 der KG R, am 21. Juni 1990 gegen 9.00 Uhr mit 10 Kälbern auf Gp. 701/1 der KG R und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §11;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §55;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Verhängung einer Primärfreiheitsstrafe bedarf einer eingehenden und sorgfältigen
Begründung: (Hinweis E 15.11.1993, 93/10/0086, 0089, 0090). Diesem Erfordernis wird eine
Begründung: nicht gerecht, wenn sie konkrete, nachvollziehbare Feststellungen zu den in ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. September 1990 gegen 11.30 Uhr der Vorschreibung 1 des Bannwaldbescheides der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 2. Mai 1985 bzw. des Landeshauptmannes von Tirol vom 15. Juli 1985, wonach auf Gp. 704 jedwede Beweidung verboten sei, zuwidergehandelt, weil auf Gp. 704 zum angegebenen Zeitpunkt 5 Stück Vieh eingeweidet worden seien. Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita;VStG §11;VStG §12 Abs1;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0122 4 Stammrechtssatz Die Behörde hat unter Bedachtnahme auf die Kriterien des § 12 Abs 1 und des § 19 VStG ausreichend zu begründen, weshalb sie ein Ausmaß der erstmals verhängten Primärarrest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita;VStG §11;VStG §12;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/15 93/10/0086 1 Stammrechtssatz § 11 und § 12 VStG verlangen von der Behörde im Falle der Verhängung einer Freiheitsstrafe eine zweifache Prüfung: Zunächst ist zu untersuchen, ob eine Freiheitsstrafe iSd § 11 VStG NOTWENDIG ist. Wird dies bejaht - und sieht ... mehr lesen...
I. Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz (in der Folge: BH) erließ unter dem Datum des 23. Juli 1992 zu Zl. Fo-14/431/75-92 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Der Beschuldigte F, R-Straße in Z, hat am 8.7.1992 gegen 19.50 Uhr auf Gp 704 der KG R mit 3 Rindern die Waldweide auf Bannlegungsflächen ausgeübt, obwohl mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 2.5.1985, Zl. 163/1 A 1-85, Spruchpunkt 1, bestätigt durch das Erkenntnis de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita;VStG §11;VStG §12;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/10/0090 93/10/0089
Rechtssatz: § 11 und § 12 VStG verlangen von der Behörde im Falle der Verhängung einer Freiheitsstrafe eine zweifache Prüfung: Zunächst ist zu untersuchen, ob eine Freiheitsstrafe iSd § 1... mehr lesen...