Entscheidungen zu § 91 Abs. 1 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/7/8 2004/07/0032

Am 26. Juni 2000 beauftragte die belangte Behörde ein Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen, eine Überprüfung gemäß § 33 des Abfallwirtschaftsgesetzes 1990 (AWG 1990) betreffend die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung 1996 sowie betreffend die Einhaltung der allgemeinen Aufzeichnungspflichten nach § 3 der Abfallnachweisverordnung im Betrieb der "F & F KG" für das Kalenderjahr 1999 durchzuführen. Die Überprüfung erfolgte am 6. Oktober 2000. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.07.2004

RS Vwgh 2004/7/8 2004/07/0032

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/01 Verwaltungsorganisation83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §33 Abs5;AWG 2002 §75 Abs3;AWG 2002 §77 Abs3;AWG 2002 §91 Abs1;VerpackV 1996;VwRallg;
Rechtssatz: Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung von Verpflichtungen nach der VerpackV 1996 sind im § 77 Abs 3 AWG 2002 nicht angeführt. Für solche Verfahren gilt daher der allgemeine Grundsatz, dass die Behörde das i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.2004

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