Entscheidungen zu § 7 Abs. 7 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2021/4/19 Ra 2021/05/0058

1        Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2        Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.04.2021

RS Vwgh 2021/4/19 Ra 2021/05/0058

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §7 Abs7
Rechtssatz: Nach der eindeutigen Rechtslage nach § 7 Abs. 7 AWG 2002 kommt es auf den Nachweis der Nichtgefährlichkeit im Rahmen einer Prozessausstufung an. Auf eine Ausstufungsmitteilung durch den Bundesminister stellt diese
Norm: jedenfalls nicht ab. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050058.L01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.2021

RS Vwgh 2021/4/19 Ra 2021/05/0058

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §7 Abs7AWG 2002 §79 Abs3 Z1VwRallg
Rechtssatz: Gemäß § 79 Abs. 3 Z 1 AWG 2002 ist strafbar, wer entgegen (unter anderem) § 7 Abs. 7 AWG 2002 den Meldepflichten nicht nachkommt. Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung in Verbindung mit § 7 Abs. 7 AWG 2002 ist daher jedenfalls auch das verspätete Erstatten einer Meldung strafbar... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.2021

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