RS Vwgh 2021/4/19 Ra 2021/05/0058

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Veröffentlicht am 19.04.2021
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §7 Abs7

Rechtssatz

Nach der eindeutigen Rechtslage nach § 7 Abs. 7 AWG 2002 kommt es auf den Nachweis der Nichtgefährlichkeit im Rahmen einer Prozessausstufung an. Auf eine Ausstufungsmitteilung durch den Bundesminister stellt diese Norm jedenfalls nicht ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050058.L01

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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