Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §7 Abs7Rechtssatz
Nach der eindeutigen Rechtslage nach § 7 Abs. 7 AWG 2002 kommt es auf den Nachweis der Nichtgefährlichkeit im Rahmen einer Prozessausstufung an. Auf eine Ausstufungsmitteilung durch den Bundesminister stellt diese Norm jedenfalls nicht ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050058.L01Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021