Norm: B-VG Art7ABGB §5ASVG §253aAlVG §39a Abs3
Rechtssatz: Wenngleich der Gesetzgeber mit der Aufhebung des § 253a ASVG einen nicht unerheblichen Eingriff in das Pensionsrecht vorgenommen hat, so hat der Oberste Gerichtshof vor dem Hintergrund angesichts der vom Gesetzgeber mit der Einführung des Übergangsgeldes getroffenen Begleitmaßnahme, die gegenüber der bisherigen Rechtslage auch Begünstigungen bringt, die Auswirkungen der Aufhebung milder... mehr lesen...