RS OGH 2006/6/27 10ObS74/05p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2006
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Norm

B-VG Art7
ABGB §5
ASVG §253a
AlVG §39a Abs3

Rechtssatz

Wenngleich der Gesetzgeber mit der Aufhebung des § 253a ASVG einen nicht unerheblichen Eingriff in das Pensionsrecht vorgenommen hat, so hat der Oberste Gerichtshof vor dem Hintergrund angesichts der vom Gesetzgeber mit der Einführung des Übergangsgeldes getroffenen Begleitmaßnahme, die gegenüber der bisherigen Rechtslage auch Begünstigungen bringt, die Auswirkungen der Aufhebung mildert und abfedert, keine Bedenken aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit der Aufhebung, mögen mit der getroffene Regelung auch Härten verbunden sein (vgl VfSlg 16.764 mwN).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120863

Dokumentnummer

JJR_20060627_OGH0002_010OBS00074_05P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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