Begründung: Mit Urteil vom 8. 2. 2010 erkannte das Erstgericht die Aufkündigung vom 16. 6. 2008 für rechtswirksam und verpflichtete die beklagte Partei zur geräumten Übergabe des Geschäftslokals Top Nr ***** im Hause ***** an die klagende Partei. Das Urteil wurde der beklagten Partei zu Handen des am Poststück als Obmann bezeichneten Dr. K***** N***** am 3. 3. 2010 durch postamtliche Hinterlegung zugestellt, wobei der Beginn der Abholfrist mit 4. 3. 2010 festgesetzt wurde. Nachdem D... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 Abs1 IIZPO §432 Abs2ZPO §447
Rechtssatz: Sollte entgegen der Vorschrift der §§ 432 Abs 2 und 447 ZPO dem Beklagten keine Rechtsmittelbelehrung erteilt worden sein, würde diese Unterlassung an der Verspätung der Berufung nichts ändern, doch könnte dies allenfalls einen Wiedereinsetzungsgrund bilden. Entscheidungstexte 2 Ob 97/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 2 Ob 97/56... mehr lesen...