Norm: ZPO §432 Abs1AHG §1 Cd 1aMRG §18MRG §18a
Rechtssatz: Ist die "Umwandlung" eines Antrags nach § 18 MRG in ein Begehren gemäß § 18a MRG unzulässig, dann ist ein anwaltlich nicht vertretener Antragsteller entsprechend richterlich zu belehren. Die Unterlassung einer solchen Belehrung kann Amtshaftungsansprüche auslösen. Entscheidungstexte 1 Ob 154/98y Entscheidungstext OGH 25.08.1... mehr lesen...
Begründung: Mit Testament vom 24. Juni 1984 setzte der Erblasser seine Ehegattin Katharina P*** zur Alleinerbin ein und ernannte Dr. Karl S*** zum Testamentsvollstrecker. Unter Berufung auf eine mündliche Anordnung des Erblassers meldete Dr. Karl S*** im Verlassenschaftsverfahren den Anspruch auf Herausgabe einer ihm vermachten Ziehharmonika und weiters eine Forderung auf Ersatz von mit S 10.400,-- bezifferten Barauslagen an; er kündigte an, er werde diese Ansprüche klageweise gel... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §182aZPO §432 Abs1
Rechtssatz: Der vom Berufungsgericht angenommene Verstoß des Erstgerichtes gegen die ihm nach § 432 Abs 1 ZPO obliegende Anleitungspflicht begründet keine Nichtigkeit und darf vom Berufungsgericht nicht wie eine solche von Amts wegen aufgegriffen werden. Die amtswegige Wahrnehmung eines zu Unrecht als Nichtigkeit gewerteten Verfahrensverstoßes stellt einen Mangel der Berufungsentscheidung dar. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §432 Abs1
Rechtssatz: Die Anleitung dazu, Kontrollbeweise zweifelhaften Ergebnisses zur Überprüfung eines nach dem Zusammenhalt des abgeführten Beweises unbedenklichen Beweisergebnisses zu beantragen, fällt nicht unter die Manuduktionspflicht. Entscheidungstexte 6 Ob 135/61 Entscheidungstext OGH 05.04.1961 6 Ob 135/61 Europ... mehr lesen...
Norm: ZPO §432 Abs1ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Offenbare Verfahrensverstöße in der ersten Instanz, die vom Berufungsgerichte nicht als erheblich bezeichnet wurden, dürfen vom OGH dennoch wahrgenommen werden, wenn das Berufungsgericht die Verletzung der Belehrungspflicht durch das Erstgericht zu Unrecht nicht als Verfahrensmangel angesehen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 435/54 Entscheidun... mehr lesen...