Norm
ZPO §432 Abs1Rechtssatz
Die Anleitung dazu, Kontrollbeweise zweifelhaften Ergebnisses zur Überprüfung eines nach dem Zusammenhalt des abgeführten Beweises unbedenklichen Beweisergebnisses zu beantragen, fällt nicht unter die Manuduktionspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0041492Dokumentnummer
JJR_19610405_OGH0002_0060OB00135_6100000_001