Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (ZIK 1998,205; ZIK 1999,22, EvBl 1999/69; 8 Ob 285/98i; 8 Ob 339/98f ua), treten auch nach neuer Rechtslage (IRÄG 1997) in allen Fällen, in denen die öffentliche Bekanntmachung eines Beschlusses vorgeschrieben ist, die Folgen der Zustellung an alle Beteiligten bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung ein, unabhängig davon, ob und wann eine besondere Zus... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, dass auf Grund des Mietvertrages vom 9. 1. 1989 und der Vereinbarung vom 16. 12. 1994 zwischen den Parteien hinsichtlich eines bestimmten Mietobjekts ein Bestandverhältnis bestehe. Die Beklagte wendete dagegen im Wesentlichen ein, der Mietvertrag vom 9. 1. 1989 sei nicht rechtswirksam zustandegekommen, weil der für die Eigentümerin einschreitende Hausverwalter gegen deren ausdrücklichen Willen gehandelt und seine Vollmacht über... mehr lesen...
Begründung: Mit gemäß § 545 Abs 3 Geo. mehrgliedrigem Urteil vom 29. September 1999 erkannte das Erstgericht (im zweiten Rechtsgang), dass die Klagsforderung (von ausgedehnt S 149.137,091 sA) mit S 14.868 zu Recht und die vom Beklagten (in Höhe von S 340.000) eingewendete Gegenforderung bis zur Höhe der Klagsforderung ebenfalls zu Recht besteht (Punkte 1. und 2. des Spruches). Trotzdem sprach es im Punkt 3. seines Spruches aus, dass die beklagte Partei schuldig sei, der klagenden... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte zuletzt S 356.447,08 brutto (aus dem Titel offenen laufenden Entgelts, der Urlaubsentschädigung sowie der Abfertigung) samt 4,5 % gestaffelter Zinsen. Mit Urteil vom 25. 5. 1999 erkannte das Erstgericht die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters binnen 14 Tagen S 150.000 brutto samt 4,5 % Zinsen aus S 76.368 vom 12. 9. 1997 bis 30. 11. 1997, aus S 101.824 vom 1. 12. 1997 bis 31. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung von 200.000 S sA bei sonstiger Exekution "unter anderem" in eine der Beklagten gehörende, näher angeführte Liegenschaft. Die Beklagte habe die Haftung als Bürgin und Zahlerin für einen dem vormaligen Zweitbeklagten (ihm gegenüber ist das Verfahren unterbrochen) eingeräumten Kredit übernommen; zur Besicherung sei ein Höchstbetragspfandrecht auf ihrer Liegenschaft einverleibt worden. Die Beklagte machte Irrtum geltend, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerichtliche Aufkündigung der klagenden Parteien, die der Sache nach auf den Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG gestützt, beim Erstgericht am 11. März 1997 eingebracht und am 13. März 1997 durch die Erlassung des Auftrags nach § 562 Abs 1 ZPO gerichtlich erledigt wurde, enthält einleitend folgenden Wortlaut: Die gerichtliche Aufkündigung der klagenden Parteien, die der Sache nach auf den Kündigungsgrund gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 3... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs der Klägerin wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 19.10.1999, 4 Ob 227/99g, als verspätet zurückgewiesen, weil das am 5.8.1999 zur Post gegebene und fälschlicherweise an das Rekursgericht adressierte Rechtsmittel nach dem Inhalt des Aktes erst am 9.8.1999, somit nach Ablauf der am 5.8.1999 endenden zweiwöchigen Rechtsmittelfrist des § 402 Abs 3 EO beim Erstgericht eingelangt sei. Der Revisionsrekurs der Klägerin wurde mit Beschluss ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zum Rekurs gegen den berufungsgerichtlichen Berichtigungsbeschluss: Mit diesem Beschluss hat das Berufungsgericht über Auftrag des Obersten Gerichtshofes das Berufungsurteil vom 19. 5. 1999, das keinen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision nach § 46 Abs 1 ASGG enthielt, durch Beisetzung des Ausspruchs, dass die Revision nicht zulässig sei, berichtigt. Mit diesem Beschluss hat das Berufungsgericht über ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab im zweiten Rechtsgang dem auf § 1330 Abs 2 ABGB und § 78 UrhG gestützten Schadenersatzbegehren des Klägers insoweit statt, als es die erst- und die drittbeklagte Partei zur Zahlung des noch strittigen Betrages von 147.292,96 S verpflichtete. Hinsichtlich der zweitbeklagten Partei wies es das Klagebegehren (rechtskräftig) ab. Das gegen die erstbeklagte Partei gerichtete Begehren auf Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs war bereits im ersten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragt, nachstehende offenkundigen Unrichtigkeiten des im
Spruch: genannten Beschlusses zu berichtigen: Auf Seite 4 des Beschlusses wird ausgeführt, daß die Klägerin vorgebracht habe, "im Februar 1996" aus der Wohnung ausgezogen zu sein. Tatsächlich hat die Klägerin behauptet, Anfang Juli 1996 ausgezogen zu sein. Auf Seite 13 des Beschlusses wird im Zusammenhang mit einer Erklärung der Klägerin, ihr Begehren solle nur unter bestimmten Voraussetzung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Berufungsgerichts vom 8. 1. 1999 wurde mit Beschluß vom 29. 1. 1999 berichtigt. Der Berichtigungsbeschluß wurde den Parteienvertretern jeweils am 5. 2. 1999 zugestellt, und zwar jeweils mit dem Ersuchen, die Urteilsausfertigungen binnen 14 Tagen zur Berichtigung vorzulegen. Mit dieser Zustellung begann die vierwöchige Rechtsmittelfrist des § 505 Abs 2 ZPO zu laufen. Die erst am 16. 4. 1999 zur Post gegebe... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stellten als bücherliche Eigentümer von Grundstücken, die sie in ihrer Klage vom 28. 7. 1997 genauer bezeichneten, Feststellungsbegehren und Leistungsbegehren über die ein Grundstück der Beklagten belastende Dienstbarkeiten, und zwar a) die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens, Reitens und Viehtreibens (im folgenden Gehservitut genannt) und b) die Dienstbarkeit der Verlegung und Erhaltung einer Abwasserleitung. Über die zweitgenannte Dienstbarkeit wurde berei... mehr lesen...
Begründung: Über Rechtshilfeersuchen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien als Verlassenschaftsgerichtes vom 20. 3. 1998, 2 A 165/97m-77, ließ das Bezirksgericht Innsbruck betreffend eine Eigentumswohnung des Erblassers in Seefeld durch einen gerichtlich beeideten Bausachverständigen ein Schätzgutachten erstellen. Danach beträgt der Zeitwert der Wohnung S 2,200.000,--. Mit der Behauptung, dieser Schätzwert sei bei weitem überhöht, tatsächlich übersteige der Verkehrswert der Ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte S 325.920 brutto (aus dem Titel der Kündigungsentschädigung, anteiliger Sonderzahlungen zur Kündigungsentschädigung, der Abfertigung in Höhe von drei Monatsentgelten und Urlaubsentschädigung) sowie S 5.627 netto an zu Unrecht einbehaltenem Gehalt, jeweils zuzüglich 12 % Zinsen seit 1. 2. 1995. Unmittelbar vor Schluß der mündlichen Streitverhandlung (AS 115) schränkte der Kläger sein Zinsenbegehren auf 6 % p.a. ein. In dieser Höhe wurde es von der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 1. 1994 ereignete sich auf der "Almabfahrt" in O***** ein Schiunfall, bei dem der Kläger aus der präparierten Piste hinaus in einen aufgelassenen Bergwerksstollen stürzte. Die Zweitbeklagte betreibt die Liftanlage, zu der die Almabfahrt gehört, seit 1972. Der Erstbeklagte ist Geschäftsführer der Zweitbeklagten und in dieser Funktion technischer Leiter des Unternehmens, er ist dabei für die Sicherheit verantwortlich. Die "Almabfahrt" beschreibt vor d... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof änderte mit dem im
Spruch: zitierten Beschluß die Entscheidungen der Vorinstanzen iS der Abweisung des Sicherungsantrages der klagenden (gefährdeten) Partei ab und sprach aus der Beklagten (Gegnerin der gefährdeten Partei) die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz (S 29.063,40) zu. Der Zuspruch von Kosten dritter Instanz unterblieb mit der
Begründung: , die Beklagte habe für ihren Revisionsrekurs keine Kosten verzeichnet. Diese zuletzt wiederge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Urteil des Berufungsgerichtes wurden die (vormals erst- und zweitbeklagten Parteien) Landeshauptstadt K*****, auch als Inhaberin des Einzelhandelsunternehmens Stadtwerke K***** rechtskräftig verpflichtet, den Klägern S 46.167,66 an Kosten des Berufungsverfahrens zu ersetzen. In der Entscheidung des Revisionsgerichtes vom 8. 7. 1998 wurde übersehen, diesen rechtskräftigen Kostenausspruch in die Entscheidung aufzuneh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm in insgesamt sieben Punkten (1. Zuweisung eines Miteigentumsanteils des Antragstellers an einer Liegenschaft mit Wohnhaus an die Antragsgegnerin, 2. Zuweisung eines Hälfteanteils der Antragsgegnerin an einer Liegenschaft an den Antragsteller, 3. Zuweisung eines Pkws an die Antragsgegnerin, 4. Zuweisung der derzeit in der Ehewohnung befindlichen Fahrnisse an die Antragsgegnerin, 5. Übernahme näher bezeichneter Darlehens- und Kreditverbindlichkeite... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Erstgerichts mit der
Begründung: als verspätet zurück, daß dieses Urteil dem Beklagtenvertreter am 24.11.1997 zugestellt, die Berufung dagegen am 23.12.1997, also erst nach Ablauf der vierwöchigen Berufungsfrist zur Post gegeben worden sei. Der dagegen von der Beklagten erhobene Rekurs ist jedenfalls zulässig (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 3 zu § 519) und auch aus... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab mit der den Parteienvertretern am 30. September 1997 zugestellten Entscheidung dem Klagebegehren mit einem Teilbetrag von S 6.847,20 sA statt und wies das Mehrbegehren von S 11.722,59 sA ab. Im
Spruch: dieses Urteiles war zwar eine Kostenentscheidung nicht enthalten. In der
Begründung: der Entscheidung findet sich aber der Hinweis, daß sich die Kostenentscheidung auf § 43 Abs 1 ZPO
Gründe: , der Kläger mit 3/8 seines Anspruches durchgedrungen sei und... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 11.2.1998, GZ 9 Ra 366/97b-21, gab das Berufungsgericht der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 30.Juni 1997, GZ 16 Cga 139/96v-14, in der Hauptsache nicht, hingegen im Kostenpunkt teilweise Folge und sprach aus, daß die beklagte Partei schuldig sei, dem Kläger die mit S 24.882,16 bestimmten Verfahrenskosten zu ersetzen. Es erkannte den Kläger weiters für schuldig, der beklagten Partei die mit S 367,68 (darin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte kaufte im Jahre 1976 ihr nunmehriges Wohnhaus K*****. Im Zeitraum "während oder nach Ankauf des genannten Hauses" pachtete sie mündlich von den Klägern, welche je zur Hälfte gundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 1972 KG K***** sind, eine Teilfläche in dem im
Spruch: [des Ersturteils] bezeichneten Ausmaß. Als jährlicher Pachtzins wurden S 300,-- vereinbart. Über die Bestanddauer wurden keine besonderen Vereinbarungen getroffen. Die Beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem im
Spruch: genannten Urteil wurde der Revision der Klägerin, soweit sie sich gegen den ersten Beklagten richtete, nicht Folge gegeben. Im Gegensatz zur
Begründung: , wonach die Kostenentscheidung sich auf die §§ 50,41 ZPO
Gründe: , wurde dem ersten Beklagten aber nur die Hälfte der von ihm entsprechend den Bestimmungen des RAT richtig verzeichneten Kosten seiner Revisionsbeantwortung zuerkannt. Mit dem im
Spruch: gen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers ist die Revision nicht schon nach § 46 Abs 3 ASGG jedenfalls zulässig. Wohl übersteigt der Wert des Streitgegenstandes insgesamt S 50.000, doch ist weder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Art der Beendigung noch der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses strittig (§ 46 Abs 3 Z 1 ASGG): Unstrittig ist vielmehr, daß das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Kündigung se... mehr lesen...
Begründung: In dem nach Ehescheidung von der Antragstellerin angestrengten Aufteilungsverfahren ist nur mehr die Berechnung der vom Antragsgegner in Ansehung der ehemaligen Ehewohnung, eines Einfamilienhauses, zu leistenden Ausgleichszahlung strittig. Die Antragstellerin hatte zunächst für den Fall des Verkaufes der Liegenschaft die Hälfte des ziffernmäßig damals noch nicht bestimmten Verkaufserlöses angesprochen. In der Folge begehrte sie eine Ausgleichszahlung in Höhe des halb... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 7.487.585,28 sA. Ein den Beklagten gewährter Kredit hafte in diesem Umfang unberichtigt aus, wobei die Beklagten persönlich und als Realschuldner hafteten. Zugunsten der klagenden Partei seien an einer der erstbeklagten Partei gehörigen, näher bezeichneten Liegenschaft mehrere Höchstbetragshypotheken begründet worden, ebenso an einer dem Zweitbeklagten gehörigen anderen, gleichfalls n... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Urteil vom 11.2.1997 das auf Zahlung von S 38.630,70 sA gerichtete Klagebegehren ab. Diese Entscheidung wurde den Parteien am 18.2.1997 zugestellt. Mit Beschluß vom 26.2.1997 wurde das Ersturteil amtswegig berichtigt, weil aufgrund eines technischen Fehlers bei der Herstellung der den Parteien zugestellten Urteilsausfertigungen jeweils die letzten zwei Textzeilen der Seiten 1 bis 4 der Urschrift des Urteils nicht abgedruckt worden waren. Di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 26.Juni 1997 wurde das Berufungsurteil unter anderem insoweit aufgehoben, als es der Klägerin für die Zeit vom 1.10.1994 bis 31.3.1995 einen S 19.362,48 übersteigenden Betrag zusprach. Dieser Betrag entspricht ziffernmäßig dem Revisionsantrag der beklagten Parteien. Aus der Anfechtungserklärung ergibt sich jedoch, daß das Berufungsurteil insoweit angefochten werden sollte, ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Klage vom 14.11.1996 begehrte der Kläger, die Beklagte für schuldig zu erkennen, ihn in der Zeit vom 16.12. bis 20.12.1996 zur Teilnahme am Excel-Einstiegsseminar des Österreichischen Gewerkschaftsbundes in Wien unter Fortzahlung des Entgeltes vom Dienst freizustellen. Zur Sicherung dieses Anspruchs beantragte der Kläger gleichzeitig die Erlassung der einstweiligen Verfügung, wonach er berechtigt sei, in der Zeit vom 16.12. bis 20.12.1996 zur Teilnahme am ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Unterlassung und den Widerruf einer ehrenbeleidigenden Äußerung des Beklagten. Das Rekursgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung. Der außerordentliche Revisionsrekurs des Beklagten wurde vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 19.6.1997 als verspätet zurückgewiesen. Nach dem Eingangsvermerk und dem Vorlagebericht des Erstgerichtes war der Revisionsrekurs erst am 12.5.1997 und damit außerhalb der 14-tägigen Rechtsmittelfrist beim ... mehr lesen...