Entscheidungen zu § 237 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-44 von 44

TE OGH 1955/10/12 2Ob525/55

Die Klage, die am 10. Jänner 1955 beim Handelsgericht Wien eingebracht worden ist, wurde zunächst a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit hinsichtlich des Erstbeklagten und wegen rechtskräftig entschiedener Streitsache hinsichtlich des Zweitbeklagten zurückgewiesen. Der Zurückweisungsbeschluß wurde vom Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 25. Februar 1955 aufgehoben, und es wurde dem Erstgericht aufgetragen, sich der Verhandlung und Entscheidung zu unterziehen. Ein gegen den Besc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1955/10/12 2Ob525/55, 8Ob22/70, 1Ob107/72, 4Ob575/75, 3Ob545/76, 4Ob582/81, 1Ob534/85

Norm: ZPO §237 Abs1 A
Rechtssatz: Eine Klagsrücknahme ist auch ohne Anspruchsverzicht zulässig, wenn die Klage vorsichtshalber bei zwei Gerichten eingebracht wurde und nur vor dem zweitangerufenen Gerichte infolge einer vorangegangenen, die Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichtes aussprechenden Entscheidung des Rechtsmittelgerichtes erklärt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 525/55 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1955/1/25 4Ob204/54, Prä153/27

Norm: ZPO §235 Abs3 DZPO §237 Abs1 A
Rechtssatz: Zur Zulässigkeit der Zurücknahme eines von zwei Alternativbegehren durch Kläger. Entscheidungstexte Prä 153/27 Entscheidungstext OGH 22.06.1927 Prä 153/27 Vgl auch; Veröff: SZ 4/81 4 Ob 204/54 Entscheidungstext OGH 25.01.1955 4 Ob 204/54 Veröff: JBl 1955 H5,76 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1955

RS OGH 1954/11/25 2Ob873/54, 7Ob574/57

Norm: ZPO §237 Abs1 DZPO §571
Rechtssatz: Die Rücknahme der Aufkündigung selbst unter Anspruchsverzicht ist unmöglich, wenn der Gegner bereits auf Einwendungen verzichtet hat oder die Kündigung durch den fruchtlosen Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen in Rechtskraft erwachsen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 873/54 Entscheidungstext OGH 25.11.1954 2 Ob 873/54 Veröff: EvB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1954

RS OGH 1953/10/21 3Ob666/53

Norm: FamRAnglV §6ZPO §237 Abs1 C
Rechtssatz: Unbeachtlich einer Klagsrücknahme nach Schluß der mündlichen Streitverhandlung im Illegitimitätsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 666/53 Entscheidungstext OGH 21.10.1953 3 Ob 666/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0039669 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1953

RS OGH 1953/10/14 2Ob712/53

Norm: ZPO §237 Abs1 Satz2 B
Rechtssatz: Diese Bestimmung gilt auch im Ehescheidungsverfahren. Die Zustimmung des oder der Beklagten kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden. Wenn der Kläger gegen die Zurücknahme der Widerklage keine Einwendungen erhoben hat und das weitere Verfahren sich nur mehr auf die von ihm eingebrachte Klage erstreckte, muß seine Zustimmung angenommen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1953

RS OGH 1953/5/14 1Ob284/53, 7Ob333/35, 8Ob580/88, 7Ob2149/96x, 3Ob174/10z, 8Ob102/16g

Norm: ZPO §237 Abs1 DZPO §571
Rechtssatz: Nach Erhebung von Einwendungen kann eine Kündigung unter Vorbehalt der Wiedereinbringung zum gleichen Termin ohne Zustimmung des Beklagten nicht mehr zurückgezogen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 284/53 Entscheidungstext OGH 14.05.1953 1 Ob 284/53 Veröff: EvBl 1953/298 S 381 7 Ob 333/35 Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.1953

RS OGH 1952/11/5 2Ob830/52, 3Ob502/78, 6Ob665/83

Norm: ZPO §133 Abs2ZPO §169ZPO §237 Abs1 A
Rechtssatz: Wenn das Verfahren ruhte, weil die Parteien bei der ersten Tagsatzung nicht verhandelten, ist die bei der Aufnahme des Verfahrens angeordnete Tagsatzung als erste Tagsatzung anzusehen. Es ist daher eine vor deren Beginn erfolgte Zurücknahme der Klage auch ohne Zustimmung des Beklagten statthaft und wirksam. Entscheidungstexte 2 Ob 830/5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.11.1952

RS OGH 1952/5/21 3Ob133/51, 1Ob618/85, 9Ob16/04z

Norm: EheG §59 Abs2ZPO §237 Abs1 B
Rechtssatz: Wenn eine Ehescheidungsklage ("unter Anspruchsverzicht") zurückgenommen wurde, können die vor der Klagsrücknahme liegenden Scheidungsgründe nur im Zusammenhang mit einem nachher gesetzten Scheidungsgrund ins Treffen geführt werden. Auf den Grund der Klagsrücknahme komme es nicht an (unrichtige Rechtsbelehrung). Entscheidungstexte 3 Ob 133/51 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.05.1952

RS OGH 1952/1/4 2Ob526/51, 3Ob622/54, 1Ob534/55, 2Ob150/56, 6Ob118/60, 4Ob107/62, 1Ob588/77, 6Ob1640

Norm: ZPO §235 Abs4 EZPO §237 Abs1 A
Rechtssatz: Eine Einschränkung des Klagebegehrens ist weder als Zurücknahme der Klage oder als Verzicht auf einen Teil des Anspruches, noch auch als Klagsänderung anzusehen und daher auch ohne Zustimmung des Beklagten und ohne Verzicht auf den betreffenden Teil des Anspruches zulässig, es wäre denn, dass der Titel, aus dem geschuldet wird, gleichzeitig geändert wird. Der Teil des Anspruches, um den das Begeh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.01.1952

TE OGH 1950/5/3 3Ob210/50 (3Ob211/50)

Der Kläger Hans W., der alleinige persönlich haftende Gesellschafter der aus einem Komplementär und zwei Kommanditisten bestehenden Kommanditgesellschaft W. & Co., brachte gemeinsam mit dem Kommanditisten Dr. Karl P. gegen den zweiten Kommanditisten Dr. Ludwig S. zu 5 Cg 271/49 des Landesgerichtes für ZRS. Graz eine Klage auf Ausschließung aus der Gesellschaft gemäß § 140 HGB. ein. Im Zuge des Rechtsstreites zog Dr. Karl P. die Klage mit Zustimmung des Beklagten zurück und brachte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.05.1950

RS OGH 1950/5/3 3Ob210/50 (3Ob211/50), 5Ob15/62 (5Ob16/62), 1Ob72/69, 4Ob109/07v

Norm: ZPO §14 DbZPO §237 Abs1 A
Rechtssatz: Bei einer notwendigen Streitgenossenschaft haben die von einem Streitgenossen gegen den Willen der anderen vorgenommenen Prozeßhandlungen, zB eine Klagsrückziehung, keine rechtliche Wirkung. Entscheidungstexte 3 Ob 210/50 Entscheidungstext OGH 03.05.1950 3 Ob 210/50 Veröff: SZ 23/134 = JBl 1950,581 = JBl 1951,183 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.05.1950

RS OGH 1950/1/18 1Ob548/49, 1Ob622/54, 6Ob227/64

Norm: ZPO §237 Abs1 BZPO §530 Abs1 Z7 E1
Rechtssatz: Zulässigkeit der Wiederaufnahmsklage zum Zwecke des Nachweises des Mitverschuldens der Wiederaufnahmsbeklagten an der Ehescheidung trotz Klagszurücknahme im Vorprozeß, wenn dem Wiederaufnahmskläger erst nach Rechtskraft der aus seinem Alleinverschulden ausgesprochenen Scheidung neue Beweise oder neue Eheverfehlungen der Wiederaufnahmsbeklagten bekanntgeworden sind. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1950

RS OGH 1937/6/1 3Ob462/37

Norm: ZPO §237 Abs1 DZPO §571
Rechtssatz: Einwendungen, die nach Zurückziehung der Kündigung eingebracht wurden, sind zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 462/37 Entscheidungstext OGH 01.06.1937 3 Ob 462/37 Veröff: SZ 19/181 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0045301 Dokumentnummer... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.06.1937

Entscheidungen 31-44 von 44