Norm: ZPO §17 CZPO §20 IKO §110KO §112
Rechtssatz: Im Prüfungsprozess (Feststellung einer Konkursforderung) hat ein Konkursgläubiger mangels rechtlichen Interesses keine Möglichkeit, auf Seiten des beklagten Masseverwalters dem Verfahren als Nebenintervenient beizutreten (Ablehnung der überwiegenden Lehre, wonach alle Konkursgläubiger dem Prüfungsprozess als Nebenintervenienten beitreten können, sofern sie nicht bereits Partei des Prüfungsproze... mehr lesen...
Norm: ZPO §20ZPO §237
Rechtssatz: Eine Klagszurückziehung unter Anspruchsverzicht beeinträchtigt die Rechtsposition des als Nebenintervenienten beigetretenen betreibenden Gläubigers wesentlich. Er ist durch die darauf zurückzuführende Verweigerung der Verfahrensfortsetzung beschwert. Entscheidungstexte 6 Ob 106/01h Entscheidungstext OGH 20.12.2001 6 Ob 106/01h ... mehr lesen...