Norm: GRBG §10StPO §281 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Eine analoge Heranziehung des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO kommt im Grundrechtsbeschwerdeverfahren nicht in Betracht. Entscheidungstexte 14 Os 95/07p Entscheidungstext OGH 16.08.2007 14 Os 95/07p 14 Os 46/10m Entscheidungstext OGH 13.04.2010 14 Os 46/10m ... mehr lesen...
Norm: GRBG §10StPO §179 Abs4 Z4StPO §182 Abs4StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 AStPO §281 Abs1 Z5 C
Rechtssatz: Nach § 179 Abs 4 Z 4 StPO hat jeder Beschluss eines OLG über die Fortsetzung der Untersuchungshaft „die bestimmten Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht" für den Gerichtshof II. Instanz ergibt, zu enthalten. Das bedeutet, dass mit Bestimmtheit anzugeben ist, welcher - in Hinsicht auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit als... mehr lesen...
Norm: GRBG §10StPO §281 Abs1 Z5
Rechtssatz: Aus einem Verweis auf bestimmte aktenkundige Texte ist zwar nicht grundsätzlich abzuleiten, dass sich das OLG die selbständige Annahme einer Sachverhaltsgrundlage und eine Auseinandersetzung mit dem Akteninhalt erspart hätte. Dies kann aber nicht schon dann gelten, wenn ein derartiger Verweis nur für das Höchstgericht deutlich genug ist, um von einem amtswegigen Einschreiten nach § 10 GRBG iVm §§ 290,... mehr lesen...