Norm: MedienG §8a Abs3StPO §41 Abs1StPO §41 Abs4
Rechtssatz: Die Beigebung eines Verteidigers im Rahmen der Verfahrenshilfe gemäß § 41 Abs 2 StPO ist nur für Beschuldigte (Angeklagte, Betroffene) möglich, währenddessen eine Vertretung des Privatanklägers durch einen anderen als von ihm gewählten Vertreter lediglich § 46 Abs 4 StPO (Vertretung durch den Staatsanwalt) vorsieht. Die Bestimmungen des § 8 a MedienG einschließlich des Verweises in A... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §29 ffStPO §46 Abs4StPO §49 Abs1StPO §354
Rechtssatz: Der Staatsanwalt besitzt ein uneingeschränktes Beschwerderecht zu Gunsten des Beschuldigten (Angeklagten) auch in Privatanklagesachen und Subsidiaranklagesachen. Entscheidungstexte 11 Os 145/82 Entscheidungstext OGH 20.10.1982 11 Os 145/82 Veröff: SSt 53/63 = EvBl 1983/87 S 330 ... mehr lesen...