Entscheidungen zu § 454 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

RS OGH 1999/3/9 14Os20/99, 15Os103/00 (15Os104/00, 15Os105/00, 15Os106/00, 15Os107/00, 15Os108/00, 1

Norm: StPO §6 BStPO §263StPO §427StPO §451 Abs1StPO §454StPO §459MRK Art6 Abs1 II5a2
Rechtssatz: Unzulässigkeit im Abwesenheitsverfahren. Verletzung des rechtlichen Gehörs. Wurde im Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht der Bestrafungsantrag erst in der in Abwesenheit des Beschuldigten vorgenommenen Hauptverhandlung auf einen weiteren Deliktszeitraum ausgedehnt, so ist die Ausdehnung auch der Verhandlung und des Urteils darauf unzulä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1999

RS OGH 1997/6/18 13Os83/97

Norm: StPO §39 AStPO §41 Abs2StPO §454
Rechtssatz: Das die Belehrung über das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen (§ 39 StPO) und über die Voraussetzungen der Beigebung eines (Verfahrenshilfe-)Verteidigers nach § 41 Abs 2 StPO enthaltende, dem Beschuldigten zugestellte StPO-Formular Lad 7 weist aber darauf hin, daß die Behauptungen über Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse auch sogleich zu bescheinigen sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.06.1997

RS OGH 1995/5/30 11Os66/95, 13Os47/06w

Norm: StPO §454StPO §459
Rechtssatz: Auch nach der Änderung der Bestimmung des § 454 StPO durch das StPÄG 1993 ist die Fällung eines Abwesenheitsurteiles nach § 459 StPO hinsichtlich solcher Anschuldigungspunkte, die nicht im schriftlichen Antrag auf Bestrafung (§ 451 Abs 1 StPO) enthalten waren und hinsichtlich welcher der Beschuldigte sich mangels ihrer Kenntnis die zu einer Verteidigung dienenden Beweismittel (§ 454 StPO) nicht verschaffen k... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1995

RS OGH 1991/4/25 15Os50/91, 15Os45/06s

Norm: StPO §454StPO §459
Rechtssatz: Gehörige Vorladung: Enthielt die Vorladung lediglich das Zitat "§ 198 Abs 1 StGB", so wurde dem Gebot des § 454 StPO in nur unzureichendem Maße entsprochen. Denn die "wesentlichen Tatsachen" des § 198 Abs 1 StGB in der Bedeutung der oben angeführten Gesetzesstelle bestehen insbesondere in der Tatzeit und im Umfang der angeschuldigten Verletzung der Unterhaltspflicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1991

RS OGH 1987/1/21 9Os152/86 (9Os153/86), 13Os62/87, 14Os152/02

Norm: StPO §77 Abs1StPO §79 Abs1StPO §79 Abs3StPO §221 Abs1StPO §273 ffStPO §454
Rechtssatz: Ein Verzicht des Angeklagten auf die Schriftlichkeit der Vorladung zu einem ihm (in der vertagten Hauptverhandlung) mündlich bekannt gegebenen Termin für die fortgesetzte Verhandlung ist durchaus zulässig und wirksam. Entscheidungstexte 9 Os 152/86 Entscheidungstext OGH 21.01.1987 9 Os 15... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.1987

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1976/10/4 12Os127/76, 15Os50/91

Norm: StPO §454
Rechtssatz: Die Beantwortung der Frage, ob dem in der Vorladung zitierten Paragraphen des StGB allein schon die "wesentlichen Tatsachen" der dem Beschuldigten zur Last gelegten strafbaren Handlung entnommen werden können, orientiert sich auch an JABl Nr 47/1975, wonach in der Regel die Paragraphenbezeichnung nicht einmal zur "allgemeinen Bezeichnung" nach § 173 Abs 2 StPO ausreicht (hier: Zitierung des 198 Abs 1 StGB ohne Angabe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1976

RS OGH 1955/7/7 5Os742/55 (5Os743/55), 5Os849/54, 8Os195/59 (8Os196/59, 8Os197/59, 8Os198/59, 8Os199

Norm: StPO §454StPO §459
Rechtssatz: Bleibt ein ordnungsgemäß geladener Beschuldigter im bezirksgerichtlichen Verfahren von der Hauptverhandlung unentschuldigt aus, so kann gegen ihn nur im Sinne des § 459 StPO verfahren werden; eine Ordnungsstrafe darf über ihn deshalb nicht verhängt werden. Andere als die im § 454 StPO angedrohten und die im § 459 StPO vorgesehenen Folgen der unentschuldigten Mißachtung einer gehörigen Vorladung zur Hauptverh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.1955

RS OGH 1952/10/6 5Os834/52 (5Os835/52 - 5Os840/52)

Norm: StPO §77StPO §79 Abs1StPO §454
Rechtssatz: Kenntnisnahme des Termins der neuen Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 5 Os 834/52 Entscheidungstext OGH 06.10.1952 5 Os 834/52 Veröff: EvBl 1953/44 S 54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0096908 Dokumentnummer JJR_19521006_OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1952

RS OGH 1924/11/10 4Os391/24, 12Os25/82, 15Os59/00 (15Os60/00)

Norm: StPO §454
Rechtssatz: Verpflichtung des Gerichtes zur Ladung des Beschuldigten zur Hauptverhandlung trotz dessen Verzichtes auf Ladung. Entscheidungstexte 4 Os 391/24 Entscheidungstext OGH 10.11.1924 4 Os 391/24 Veröff: SSt IV/108 12 Os 25/82 Entscheidungstext OGH 11.03.1982 12 Os 25/82 Vgl auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1924

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