Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Betroffene gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nach dem Urteilstenor hat er „am 1. März 2007 in Steyr unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades, nämlich einer Geisteskrankheit beruht, die sowohl Symptome einer manischen Stimmungsauslenkung als auch einer Demenz aufweist, durc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Gaber S***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er am 29. März 2006 in Wien unter dem Einfluss einer paranoid-wahnhaften Störung mit psychotischen Symptomen und aggressiven Tendenzen, sohin eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf Grund einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, Manfred Sch***** und Gertraud W**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Latif D***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil dieser unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhenden Zustands, nämlich einer schizoaffektiven Störung sowie einer Verhaltens- und Persönlichkeitsstörung durch Alkohol, mehrere mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander H***** schuldig erkannt, das „zweifache" Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I.) und das „zweifache" Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II.) begangen zu haben. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander H***** schuldig erkannt, das „zweifache" Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (römisch ei... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §283 Abs1
Rechtssatz: Weist der Oberste Gerichtshof eine Nichtigkeitsbeschwerde zurück und ist die angefochtene Entscheidung mit in der Beschwerde nicht aufgegriffener Nichtigkeit aus Z 11 belastet, ist diese (bei unter einem erhobener Berufung) vom Berufungsgericht wahrzunehmen. Dabei ist insoweit weder dieses an die Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts gebunden, noch der Rechtsmittelwerber durch das Neuerungsv... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I), § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) und § 33 Abs 2 lit b FinStrG (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG (römisch eins), Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (römisch II) und Paragraph 33, A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält, wurde Marcus H***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (I./) und des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (II./) sowie der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (III./ und XVI./), des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB (IV./ und XVIII./), der Körperverletzung nach §§ 83 Abs 2, 84 Abs 2 Z 4 StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang K***** - im zweiten Rechtsgang - des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang K***** - im zweiten Rechtsgang - des Verbrechens der Brandstiftung nach Paragraph 169, Absatz eins, StGB schuldig erkannt, zu einer Freiheitss... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois B***** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt, hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er am 6. Mai 2006 in Wien Martina N***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois B***** des Vergehens der schweren Körperverletzung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Christoph Herbert E***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er am 7. Dezember 2004 in E***** unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, das Verbrechen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Matthias P***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 20. September 2004 in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, das mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB begi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Betroffenen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Betroffenen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB angeordnet. Danach hat er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Gra... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §28 GStGB §32 Abs2StPO §283 Abs1StPO §464 Z2
Rechtssatz: Teilaspekte der Handlungseinheit können als Strafzumessungsgesichtspunkte (Strafbemessungstatsachen) - ohne Einschränkung durch das für Nichtigkeitsgründe geltende Neuerungsverbot - mit Berufung releviert werden. Entscheidungstexte 15 Os 129/05t Entscheidungstext OGH 19.01.2006 15 Os 129/05t ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Eisenstadt vom 22. Juni 2004, GZ 12 Hv 194/03g-31, das auch Erkenntnisse gemäß §§ 6 Abs 1, 34 Abs 1 MedienG enthält, wurde Dr. Marijan B***** des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und nach § 111 Abs 2 StGB zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro, im Nichteinbringungsfall zu 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 389 Abs 1 StPO iVm § 35 MedienG wurden der A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Christoph B***** mehrerer Verbrechen des in einem Fall in Form des Versuchs nach § 15 StGB verwirklichten (I./2.) sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I.), mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b Abs 3 StGB (II.) und mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1, Abs 2 Z 1 SMG (III.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Christoph B***** mehrerer Verbrechen des in einem Fal... mehr lesen...
Gründe: Luigiano Marcell Renato B***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB (A/Ia 1-96), teils begangen in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB (B), schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 (Abs 1) StGB nach § 147 Abs 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf Jahren verurteilt. Gemäß § 21 Abs... mehr lesen...
Gründe: Hans G***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 27. Jänner 2005 in Pruggern und Allerheiligen unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruht, nämlich einer anhaltenden wahnhaften Störung im Sinne einer querulatorischen Paranoia in Verbindung mit einem beginnenden Hirnabbau im Sinne einer Demenz, durch gefährl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Herbert H***** der Verbrechen des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs l, 106 Abs 1 Z l StGB sowie des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und – neben der Verurteilung zu einer 12-jährigen Freiheitsstrafe – gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Mit dem ang... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Ronald M***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er bei zwei Vorfällen im August 2003 und ein weiteres Mal am 5. November 2003 in St. Georgen/Gusen unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhenden Zustandes seine Mutter Alena M***** durch im
Spruch: angeführte Äußerungen te... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die (gemäß § 45 Abs 1 StGB bedingt nachgesehene) Unterbringung des Engelbert H***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er Mit dem angefochtenen Urteil wurde die (gemäß Paragraph 45, Absatz eins, StGB bedingt nachgesehene) Unterbringung des Engelbert H***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB angeordnet, weil er I) in der Zeit von Som... mehr lesen...
Gründe: Reinhard H***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Judenburg unter dem Einfluss einer schweren wahnhaften Störung (paranoia querulans), somit unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, den für ihn bestellten Sachwalter Dr. Heinz P***** durch die nachangeführten Äußerungen, somit durch gefäh... mehr lesen...
Gründe: Bernhard T***** wurde des (richtig: mehrerer) Verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 StGB (A/1-3), des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (B) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Bernhard T***** wurde des (richtig: mehrerer) Verbrechens der schweren Erpressung nach Paragraphen 144, Absatz eins,, 145 Absatz eins, Ziffer eins, StGB (A/1-3), des Vergehens der gefährlichen Drohung n... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 3. Februar 2003, GZ 41 Hv 49/02b-62, wurde ua Alois U***** des teils im Stadium des Versuchs gebliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG und § 15 StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; der bei ihm sichergestellte Geldbetrag von 655 Euro wurde als Bereicherung gemäß § 20 Abs 1 Z 1 StGB abgeschöpft. Sogleich nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Otto F***** - im zweiten Rechtsgang - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er zwischen 16. August 1999 und 19. August 2002 in Innsbruck und anderen Orten unter dem Einfluss eines im Urteil näher beschriebenen, die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht (paranoide Schizophrenie), mit auf unrechtmä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian P***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er am 7. März 2003 in Vöcklabruck in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, Alfred K***** und Thomas U***** durch die wiederholte lautstarke Äußerung "Scheiß Eisenbahner, i bring euch um, Schweine", wobei er seiner Äußerung dadurch N... mehr lesen...
Gründe: Peter Laszlo B***** wurde der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Rottenmann außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB nachstehende Personen mit Gewalt zur Vornahme des Beischlafes genötigt und zwar: 1) zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Frühjahr oder Sommer 2001 Barbara S***** dadurch, dass er sie am Handgelenk erfasste, in sein Schlafzimmer zerrte, sie auf das Bett stieß, ihr die Hose und die Unterhose hinunterzog und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unbekämpft gebliebenen (Teil-)Freispruch enthält, wurde Thomas R***** des (wiederholt begangenen) Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes) und des tateinheitlich begangenen Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine ... mehr lesen...
Gründe: Franz H***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Korneuburg als Schöffengericht vom 29. November 2001, GZ 73a Vr 1775/00-43, der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und hiefür zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sogleich nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung durch den Vorsitzenden meldete der (nach Inhalt des unberichtigt gebliebenen, vollen Beweis machenden Hau... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt Vinzenz T***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er in Hafning in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, nämlich im Zustand einer paranoiden Schizophrenie Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt Vinzenz T***** gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB in eine Anstalt für gei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian P***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 14. Juli 2001 in Klagenfurt Helmut N***** durch die Äußerungen: "Ich schieß dir das Hirn aus dem
Kopf: !" sowie "Ich schlag dir das Hirn aus dem
Kopf: !", wobei er mit der Faust einen Schlag andeutete, gefährlich mit dem Tode bedroht hat, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, und somit eine Tat begangen hat, die mit einer ein Ja... mehr lesen...