Norm: StPO §7 Abs2 BStPO §245 Abs2StPO §258 Abs2StPO §281 Abs1 Z5MRK Art6 Abs2 III
Rechtssatz: Die beweiswürdigende Wertung des Schweigens des Angeklagten zur Schuldfrage (§ 245 Abs 2 StPO) ist nicht unter allen Umständen ausgeschlossen. Unvereinbar mit dem Recht zu schweigen ist es lediglich, eine Verurteilung ausschließlich oder hauptsächlich auf das Schweigen des Angeklagten oder auf die Weigerung, Fragen zu beantworten oder gegen sich selbs... mehr lesen...
Norm: JGG §5StGB §36StPO §245 Abs2StPO §258 Abs2StPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs1 Z11MRK Art6 Abs2 III
Rechtssatz: Die beweiswürdigende Verwertung der Weigerung des Angeklagten, sich zum Zweck der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Frage seines für die Sanktionsbefugnisgrenze relevanten Alters (§ 5 JGG, § 36 StGB) einer Röntgenuntersuchung zu unterziehen, ist zulässig, wenn sie weder ausschließlich noch hauptsächlich als
Begründung: f... mehr lesen...