Entscheidungen zu § 114 Abs. 3 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1985/6/4 11Os90/85

Norm: StPO §114 Abs3StPO §352 ff
Rechtssatz: Im strafgerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz der partiellen Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen, soweit nicht Ausnahmebestimmungen wirksam werden, die jedoch regelmäßig nur zur Wahrung von Interessen der in Strafverfolgung gezogenen Person Platz greifen. Gemäß dem für Beschwerdeentscheidungen im Strafprozeß geltenden § 114 Abs 3 StPO (siehe EvBl 1969/48) darf das angerufene Gericht niemals... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1985

RS OGH 1982/10/20 11Os145/82 (11Os146/82), 11Os49/05y (11Os72/05f), 12Os22/06m (12Os23/06h, 12Os24/0

Norm: StPO §114 Abs3StPO §114 Abs4
Rechtssatz: Bei Wahrnehmung einer sich zum Nachteil des Beschuldigten auswirkenden materiellrechtlichen Gesetzesverletzung ist das Beschwerdegericht zur Beseitigung dieser Mängel verpflichtet, und zwar auch bei Verspätung oder Unzulässigkeit des der angerufenen Instanz vorliegenden Rechtsmittels. Entscheidungstexte 11 Os 145/82 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1982

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